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Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2623795" data-attributes="member: 287879"><p><span style="font-family: 'Arial'">Hallo</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">das liegt doch nicht in meinem Einfluss. Es sind doch die Schriftenhändler die mit Klage drohen. Aber sie drohen nur.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs das aussagt das auch Brotschriften einen Kunstschutz (nach dem Urhebergesetz) erhalten können. Das Urteil ist aber von 1958 und das Urheberrecht wurde 2004 erneuert. Aber auch da ist die Schutzfrist nach 70 Jahren abgelaufen. Das ist die Rechtslage für die Schriftzeichen, also den grafischen Bestandteil der Schrift. 90% der heute neu auf den Markt gebrachten Werkschriften wird die Hürde zum Kunstschutz nicht nehmen können.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">Die Schriftlobbyisten versuchen Schriften also als Computerprogramme zu etablieren. Das beruht nur auf den in den Schriften (Fonts) enthaltenen Hints / Anweisungen. Es gibt ein Urteil vom LG Köln aus 2000 da hat ein Gericht einer Klage eines deutschen Fontherstellers gefolgt. Da wurde aber definitiv festgelegt das der Font nur als persönlich geistige Schöpfung gilt wenn das Hinting vom Schöpfer selbst programmiert wurde. Das ist so etwas von praxisfern, denn jedes Schriftengestaltungsprogramm macht heute das Hinting automatisch. Dieses Gerichtsurteil wird immer gerne zitiert, aber in diesem Fall ging es um Kopie und Verkauf von Schriften durch eiunen anderen Händler, nicht um die Anwendung.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">Ob Schriften überhaupt Computerprogramme sind und mit der EULA lizensiert werden dürfen hat das Gericht nicht entschieden.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">Bleiben wir bei der Futura, gestaltet 1927. Die Schrift hat logischer Weise kein Hinting, denn Paul Renner konnte nicht programmieren. Der grafische Bestandteil der Schrift ist nicht mehr geschützt.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">Nehme ich die grafischen Zeichen an sich, setze sie in einem Schriftenprogramm wie z.B. Glyphs zusammen und speichere sie ab, dann unterliegt diese Schrift keinem Lizenzrecht.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">Ich kann diesen Font nicht erneut schützen weil das Hinting von der Software gemacht wird.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">Mal zum Abschluss. Ich kenne keinen Fall in dem jemand abgemahnt wurde weil er eine Schrift verwendet hat die nicht lizensiert war. Wenn dann ging es um die Verwendung von geschützten Schriften in Logos großer Firmen. </span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">In Fall einer Abmahnung würde es dann vor Gericht um Grundsatzfragen gehen. Und die kann niemand beantworten da es keine gültigen Gesetze gibt.</span></p><p></p><p>[USER=453153]@andemande[/USER]: </p><p><a href="https://forums.adobe.com/thread/843478" target="_blank">Lies doch mal bitte diesen Thread im Adobe Forum </a>ich muss doch nicht alles wiederkauen. Dort sagt Dov Isaacs definitiv aus das alle von Adobe gelieferten Schriften kommerziell verwendet werden dürfen. Das betrifft auch die Weitergabe der Schrift in PDF. <em><span style="color: #4d4dff">"You certainly may use any of the fonts bundled with Adobe applications for a logo or similar static content. You may also embed the font in the resultant PDF file or EPS file that you create for the logo for placement in other content. What you cannot do is give out the font file itself to others."</span></em></p><p></p><p><span style="font-family: 'Arial'">grüße</span></p><p><span style="font-family: 'Arial'">ralf</span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2623795, member: 287879"] [FONT=Arial]Hallo das liegt doch nicht in meinem Einfluss. Es sind doch die Schriftenhändler die mit Klage drohen. Aber sie drohen nur. Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs das aussagt das auch Brotschriften einen Kunstschutz (nach dem Urhebergesetz) erhalten können. Das Urteil ist aber von 1958 und das Urheberrecht wurde 2004 erneuert. Aber auch da ist die Schutzfrist nach 70 Jahren abgelaufen. Das ist die Rechtslage für die Schriftzeichen, also den grafischen Bestandteil der Schrift. 90% der heute neu auf den Markt gebrachten Werkschriften wird die Hürde zum Kunstschutz nicht nehmen können. Die Schriftlobbyisten versuchen Schriften also als Computerprogramme zu etablieren. Das beruht nur auf den in den Schriften (Fonts) enthaltenen Hints / Anweisungen. Es gibt ein Urteil vom LG Köln aus 2000 da hat ein Gericht einer Klage eines deutschen Fontherstellers gefolgt. Da wurde aber definitiv festgelegt das der Font nur als persönlich geistige Schöpfung gilt wenn das Hinting vom Schöpfer selbst programmiert wurde. Das ist so etwas von praxisfern, denn jedes Schriftengestaltungsprogramm macht heute das Hinting automatisch. Dieses Gerichtsurteil wird immer gerne zitiert, aber in diesem Fall ging es um Kopie und Verkauf von Schriften durch eiunen anderen Händler, nicht um die Anwendung. Ob Schriften überhaupt Computerprogramme sind und mit der EULA lizensiert werden dürfen hat das Gericht nicht entschieden. Bleiben wir bei der Futura, gestaltet 1927. Die Schrift hat logischer Weise kein Hinting, denn Paul Renner konnte nicht programmieren. Der grafische Bestandteil der Schrift ist nicht mehr geschützt. Nehme ich die grafischen Zeichen an sich, setze sie in einem Schriftenprogramm wie z.B. Glyphs zusammen und speichere sie ab, dann unterliegt diese Schrift keinem Lizenzrecht. Ich kann diesen Font nicht erneut schützen weil das Hinting von der Software gemacht wird. Mal zum Abschluss. Ich kenne keinen Fall in dem jemand abgemahnt wurde weil er eine Schrift verwendet hat die nicht lizensiert war. Wenn dann ging es um die Verwendung von geschützten Schriften in Logos großer Firmen. In Fall einer Abmahnung würde es dann vor Gericht um Grundsatzfragen gehen. Und die kann niemand beantworten da es keine gültigen Gesetze gibt.[/FONT] [USER=453153]@andemande[/USER]: [URL='https://forums.adobe.com/thread/843478']Lies doch mal bitte diesen Thread im Adobe Forum [/URL]ich muss doch nicht alles wiederkauen. Dort sagt Dov Isaacs definitiv aus das alle von Adobe gelieferten Schriften kommerziell verwendet werden dürfen. Das betrifft auch die Weitergabe der Schrift in PDF. [I][COLOR=#4d4dff]"You certainly may use any of the fonts bundled with Adobe applications for a logo or similar static content. You may also embed the font in the resultant PDF file or EPS file that you create for the logo for placement in other content. What you cannot do is give out the font file itself to others."[/COLOR][/I] [FONT=Arial]grüße ralf[/FONT] [/QUOTE]
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