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Fotoauftrag von einem Unternehmen erhalten - und nun?
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<blockquote data-quote="mm100" data-source="post: 2692481" data-attributes="member: 694852"><p><strong>Eine Rechtsberatung kann niemals im Rahmen einer Forenanfrage erfolgen.</strong> Höchstens eigene Auslegungen oder Interpretationen von Gesetzestexten durch andere Mitglieder, die dann eben richtig oder komplett falsch sein können.</p><p></p><p></p><p>Es gibt keinen "Bezug zum Unternehmen". Hast du dich in die DSVGO eingelesen?</p><p></p><p>Eigentlich ist bei Veröffentlichungen alles verboten, sobald das Gesicht einer abgelichteten Person erkannt oder mit Zeit und/oder Ort in Verbindung gebracht werden kann. Einzige Ausnahme: du hast die schriftliche Einwilligung der Personen oder es handelt sich um Personen des öffentlichen Interesses. Hochzeitfotografen sind z.B. viel schlechter dran als Sportfotografen. Diese müssten eigentlich von allen Personen die Einwilligung einholen, während bei der Sportfotografie viele Zuschauer als "Beiwerk" behandelt werden dürften. Besonders, da sie oft von hinten oder aus großer Ferne (nicht direkt erkennbar) abgelichtet werden.</p><p></p><p>Wie auch immer. Die DSVGO hat, anstatt eine klare Rechtssicherheit zu schaffen, für Fotografen eher eine Rechtsunsicherheit geschaffen und dabei die Rechte der Einzelnen und Privatpersonen deutlich verbessert.</p><p></p><p>Noch einmal: Klarheit kann dir kein Forum geben. Dafür gibt es Fachanwälte und (in letzter Instanz) Gerichte.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="mm100, post: 2692481, member: 694852"] [B]Eine Rechtsberatung kann niemals im Rahmen einer Forenanfrage erfolgen.[/B] Höchstens eigene Auslegungen oder Interpretationen von Gesetzestexten durch andere Mitglieder, die dann eben richtig oder komplett falsch sein können. Es gibt keinen "Bezug zum Unternehmen". Hast du dich in die DSVGO eingelesen? Eigentlich ist bei Veröffentlichungen alles verboten, sobald das Gesicht einer abgelichteten Person erkannt oder mit Zeit und/oder Ort in Verbindung gebracht werden kann. Einzige Ausnahme: du hast die schriftliche Einwilligung der Personen oder es handelt sich um Personen des öffentlichen Interesses. Hochzeitfotografen sind z.B. viel schlechter dran als Sportfotografen. Diese müssten eigentlich von allen Personen die Einwilligung einholen, während bei der Sportfotografie viele Zuschauer als "Beiwerk" behandelt werden dürften. Besonders, da sie oft von hinten oder aus großer Ferne (nicht direkt erkennbar) abgelichtet werden. Wie auch immer. Die DSVGO hat, anstatt eine klare Rechtssicherheit zu schaffen, für Fotografen eher eine Rechtsunsicherheit geschaffen und dabei die Rechte der Einzelnen und Privatpersonen deutlich verbessert. Noch einmal: Klarheit kann dir kein Forum geben. Dafür gibt es Fachanwälte und (in letzter Instanz) Gerichte. [/QUOTE]
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