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Fotograf will 1080 Euro
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<blockquote data-quote="Orlandoo" data-source="post: 2761381" data-attributes="member: 316806"><p>Hallo TroPhoto,da habe ich mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt: ich meine ein Gesetz, welches bestimmt, dass ein solches Ankreuzfeld direkt bei der Teilen-Schaltfläche angezeigt werden muss. Die Teilen-Schaltfläche darf erst dann funktionieren, wenn der Teilende bestätigt hat, dass er auf die Pflicht zur Nennung des Fotografen hingewiesen wurde. Jeder, der eine Teilen-Schaltfläche ohne dieses Ankreuzfeld auf seiner Webseite anbietet, muss abgemahnt werden können <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":-)" title="Smile :-)" loading="lazy" data-shortname=":-)" />Denn nicht jeder (auch nicht jeder Geschäftstreibende) kennt sich mit dem Fotorecht aus. Und wenn es Gesetz ist, dass Kunden vor einem Kauf bestätigen müssen, dass sie die AGB gelesen haben und über ihr Rückgaberecht aufgeklärt wurden, dann kann der Gesetzgeber auch erzwingen, dass die Internet-Nutzer vor der Nutzung der Teilen-Schaltfläche bestätigen müssen, dass sie über das Fotorecht aufgeklärt wurden.Je länger ich über diese Möglichkeit nachdenke, um so besser finde ich sie.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Orlandoo, post: 2761381, member: 316806"] Hallo TroPhoto,da habe ich mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt: ich meine ein Gesetz, welches bestimmt, dass ein solches Ankreuzfeld direkt bei der Teilen-Schaltfläche angezeigt werden muss. Die Teilen-Schaltfläche darf erst dann funktionieren, wenn der Teilende bestätigt hat, dass er auf die Pflicht zur Nennung des Fotografen hingewiesen wurde. Jeder, der eine Teilen-Schaltfläche ohne dieses Ankreuzfeld auf seiner Webseite anbietet, muss abgemahnt werden können :-)Denn nicht jeder (auch nicht jeder Geschäftstreibende) kennt sich mit dem Fotorecht aus. Und wenn es Gesetz ist, dass Kunden vor einem Kauf bestätigen müssen, dass sie die AGB gelesen haben und über ihr Rückgaberecht aufgeklärt wurden, dann kann der Gesetzgeber auch erzwingen, dass die Internet-Nutzer vor der Nutzung der Teilen-Schaltfläche bestätigen müssen, dass sie über das Fotorecht aufgeklärt wurden.Je länger ich über diese Möglichkeit nachdenke, um so besser finde ich sie. [/QUOTE]
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