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Fotograf will 1080 Euro
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<blockquote data-quote="NN-Ray" data-source="post: 2761383" data-attributes="member: 657329"><p>Teil 2 Deiner Ausführung stimme ich zu.Nun zum 1. Teil:Mir ist schon der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsbedingungen klar,nur unter den Bedingungen von Facebook "Erklärungen Rechte und Pflichten" unter Ziffer 2 liest man - in normalen Sprachgebrauch übersetzt - , daß für Inhalte, die unter die Rechte an geistigen Eigentum fallen (also Urheberrechte) man Facebook folgende Erlaubnis erteilt: allein durch die Privatsphären- und Anwendungseinstellungen bei Facebook, erteilt man Facebook die Erlaubnis einer " nicht exklusiven, unterlizenzierbaren, gebührenfreien, übertragbaren, weltweiten " Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte,sobald man auf Facebook, oder im Zusammenhang mit Facebook postet.( IP-Inhalte entspricht Urheberrechte und das nicht nur im amerikanischen Rechts-System, dem Facebook unterliegt )Man erteilt Facebook also eine IP-Lizenz !Was bedeutet das? Es bedeutet "Vollständiger Kontrollverlust" des Fotografen bzw. jeder Person, die Inhaltein Facebook postet und einstellt.Das Urheberrecht ist somit unterwandert !!! Das einzige was man noch darf ist um eine Löschung der Inhalte zu bitten, und selbst da übernimmt Facebook keine Gewährleistung, da ein Löschen mit einem Papierkorb zu vergleichen ist, d,h, die Daten können wieder hergestellt werden. Davon abgesehen könnten die Inhalte schon längst an Dritte weltweit weitergegeben worden sein. Auch da übernimmt Facebook laut der AGB keine Haftung über eine Löschung</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="NN-Ray, post: 2761383, member: 657329"] Teil 2 Deiner Ausführung stimme ich zu.Nun zum 1. Teil:Mir ist schon der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsbedingungen klar,nur unter den Bedingungen von Facebook "Erklärungen Rechte und Pflichten" unter Ziffer 2 liest man - in normalen Sprachgebrauch übersetzt - , daß für Inhalte, die unter die Rechte an geistigen Eigentum fallen (also Urheberrechte) man Facebook folgende Erlaubnis erteilt: allein durch die Privatsphären- und Anwendungseinstellungen bei Facebook, erteilt man Facebook die Erlaubnis einer " nicht exklusiven, unterlizenzierbaren, gebührenfreien, übertragbaren, weltweiten " Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte,sobald man auf Facebook, oder im Zusammenhang mit Facebook postet.( IP-Inhalte entspricht Urheberrechte und das nicht nur im amerikanischen Rechts-System, dem Facebook unterliegt )Man erteilt Facebook also eine IP-Lizenz !Was bedeutet das? Es bedeutet "Vollständiger Kontrollverlust" des Fotografen bzw. jeder Person, die Inhaltein Facebook postet und einstellt.Das Urheberrecht ist somit unterwandert !!! Das einzige was man noch darf ist um eine Löschung der Inhalte zu bitten, und selbst da übernimmt Facebook keine Gewährleistung, da ein Löschen mit einem Papierkorb zu vergleichen ist, d,h, die Daten können wieder hergestellt werden. Davon abgesehen könnten die Inhalte schon längst an Dritte weltweit weitergegeben worden sein. Auch da übernimmt Facebook laut der AGB keine Haftung über eine Löschung [/QUOTE]
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