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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Fotografie im öffentlichen Raum
Beitrag
<blockquote data-quote="Dustin" data-source="post: 2481403" data-attributes="member: 688672"><p>Genau richtig. Muss mindestens von drei Seiten gesehen werden. Ich ärgere mich über die vierte, die von außerhalb auf das Geschehen blickt und feststellen muss dass Konzerne wie Google eine Sonderbehandlung erfahren. Böse Zungen würden sogar von Rechtsbeugung sprechen, oder wie anders ist es zu erklären, dass da zweierlei Maß angelegt wird?</p><p> </p><p>Beispiel Google Streetview: Von der Straße darf ich (sog. 'Panoramafreiheit') zunächst und im Grunde alles und jeden fotografieren (ich sprech noch nicht von veröffentlichen). Wer nicht fotografiert werden will, z.B. meine nackte Nachbarin beim Sonnenbaden, kann sich einen Sichtschutz mit beispielsweise 1,80m Höhe ums Grundstück ziehen. Den darf ich dann nicht - um doch noch an mein Foto zu kommen - mit irgendwelchen Hilfsmitteln wie Leitern o.ä. optisch überwinden, ist mir als Fotograf verboten. Google Streetview mit ihren Videowagen (Kamera in 3,5m Höhe) darf das. Weil die unserer lieben Angie versprochen haben, alle Gesichter von Personen zu verpixeln. Damit seien die Personen dann ja nicht mehr erkennbar. Ach so! Ja aber wer bitte will denn sonst nackt im Garten der Hauptstraße 17 beim Sonnenbaden liegen, die Briefträgerin vielleicht?</p><p> </p><p>Dass da keine falsche Meinung entsteht, ich will meine Nachbarin gar nicht beim Sonnenbaden beobachten geschweige denn fotografieren. Nur, wenn ich es täte, würde ich dafür bestraft - Google nicht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Dustin, post: 2481403, member: 688672"] Genau richtig. Muss mindestens von drei Seiten gesehen werden. Ich ärgere mich über die vierte, die von außerhalb auf das Geschehen blickt und feststellen muss dass Konzerne wie Google eine Sonderbehandlung erfahren. Böse Zungen würden sogar von Rechtsbeugung sprechen, oder wie anders ist es zu erklären, dass da zweierlei Maß angelegt wird? Beispiel Google Streetview: Von der Straße darf ich (sog. 'Panoramafreiheit') zunächst und im Grunde alles und jeden fotografieren (ich sprech noch nicht von veröffentlichen). Wer nicht fotografiert werden will, z.B. meine nackte Nachbarin beim Sonnenbaden, kann sich einen Sichtschutz mit beispielsweise 1,80m Höhe ums Grundstück ziehen. Den darf ich dann nicht - um doch noch an mein Foto zu kommen - mit irgendwelchen Hilfsmitteln wie Leitern o.ä. optisch überwinden, ist mir als Fotograf verboten. Google Streetview mit ihren Videowagen (Kamera in 3,5m Höhe) darf das. Weil die unserer lieben Angie versprochen haben, alle Gesichter von Personen zu verpixeln. Damit seien die Personen dann ja nicht mehr erkennbar. Ach so! Ja aber wer bitte will denn sonst nackt im Garten der Hauptstraße 17 beim Sonnenbaden liegen, die Briefträgerin vielleicht? Dass da keine falsche Meinung entsteht, ich will meine Nachbarin gar nicht beim Sonnenbaden beobachten geschweige denn fotografieren. Nur, wenn ich es täte, würde ich dafür bestraft - Google nicht. [/QUOTE]
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