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<blockquote data-quote="studio24" data-source="post: 2490311" data-attributes="member: 190934"><p>So ein Quatsch. Sobald jemand in der Umkleide ist, ist er auch in einem geschützten Bereich. Streetphotography hat absolut nichts mit Spannertum zu tun, das ist nun wirklich an den Haaren herbei gezogen.</p><p></p><p>Das Dilemma ist allerdings die Qualität des Anwaltes und die persönliche Ansicht des Richters. Denn nach jetzigem Recht müsste der Spanner-Fotograf deines Beispiels nur mit Hilfe seines Spitzenanwaltes glaubhaft behaupten, dass das im Sinne der höheren Kunst geschah und der Richter sich dieser Sichtweise anpassen, schon wäre es durch das KUG §23 abgesegnet.</p><p></p><p>Genau darum sollte der Schutz im persönlichen Bereich verbessert werden, aber der öffentliche Raum auch weiterhin öffentlicher Raum mit allen Vor- und Nachteilen sein und bleiben.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="studio24, post: 2490311, member: 190934"] So ein Quatsch. Sobald jemand in der Umkleide ist, ist er auch in einem geschützten Bereich. Streetphotography hat absolut nichts mit Spannertum zu tun, das ist nun wirklich an den Haaren herbei gezogen. Das Dilemma ist allerdings die Qualität des Anwaltes und die persönliche Ansicht des Richters. Denn nach jetzigem Recht müsste der Spanner-Fotograf deines Beispiels nur mit Hilfe seines Spitzenanwaltes glaubhaft behaupten, dass das im Sinne der höheren Kunst geschah und der Richter sich dieser Sichtweise anpassen, schon wäre es durch das KUG §23 abgesegnet. Genau darum sollte der Schutz im persönlichen Bereich verbessert werden, aber der öffentliche Raum auch weiterhin öffentlicher Raum mit allen Vor- und Nachteilen sein und bleiben. [/QUOTE]
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