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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Fotografie im öffentlichen Raum
Beitrag
<blockquote data-quote="tdorsch" data-source="post: 2490317" data-attributes="member: 3719"><p>Nein, egal ob Hilfsmittel, Club oder sonst was - die fotografierte Person hat ein Recht darüber zu entscheiden, ob das Bild veröffentlicht werden darf oder nicht. War vorher schon so und ist heute auch noch. Punkt. Es ist heute nur bereits das Erstellen verboten, was vorher in engen Grenzen noch erlaubt war.</p><p>Das man das nicht macht, erklärt sich aus der Kinderstube. Nur, ... da kommen wir zum Kernproblem des ganzen, die Kinderstube ist heute nicht mehr durchgängig vorhanden oder wird Wert darauf gelegt. Daher wird immer mehr reglementiert.</p><p></p><p></p><p>Ja. Schon immer, wenn er erkennbar nicht nur ein beiläufig abgelichtetes Motiv ist. Also Beispiel: Selfie und im Hintergrund steht der Mann, wenn da nicht erkennbar 30 andere Leute im Hintergrund standen, war das auch vorher schon nicht erlaubt. Dass Streetfotografie i.d.R mehr abbildet und erkennbar es um die Gesamtsituation geht, das ist unbestritten.</p><p></p><p></p><p>Wie sollte der Konsens denn aussehen?</p><p>Ich bin bei Dir, dass wir uns das Leben auch unnötig verkomplizieren können. Ich bin auch bei Dir, dass etwas Energie darauf verwendet mehr bringt, als Paragraphen und Anwälte. Nur hat das heute Auswüchse angenommen, die nicht mehr tolerabel sind. Der geänderte Paragraph 201a heißt nicht umsonst landläufig "Edaty-Paragraph".</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tdorsch, post: 2490317, member: 3719"] Nein, egal ob Hilfsmittel, Club oder sonst was - die fotografierte Person hat ein Recht darüber zu entscheiden, ob das Bild veröffentlicht werden darf oder nicht. War vorher schon so und ist heute auch noch. Punkt. Es ist heute nur bereits das Erstellen verboten, was vorher in engen Grenzen noch erlaubt war. Das man das nicht macht, erklärt sich aus der Kinderstube. Nur, ... da kommen wir zum Kernproblem des ganzen, die Kinderstube ist heute nicht mehr durchgängig vorhanden oder wird Wert darauf gelegt. Daher wird immer mehr reglementiert. Ja. Schon immer, wenn er erkennbar nicht nur ein beiläufig abgelichtetes Motiv ist. Also Beispiel: Selfie und im Hintergrund steht der Mann, wenn da nicht erkennbar 30 andere Leute im Hintergrund standen, war das auch vorher schon nicht erlaubt. Dass Streetfotografie i.d.R mehr abbildet und erkennbar es um die Gesamtsituation geht, das ist unbestritten. Wie sollte der Konsens denn aussehen? Ich bin bei Dir, dass wir uns das Leben auch unnötig verkomplizieren können. Ich bin auch bei Dir, dass etwas Energie darauf verwendet mehr bringt, als Paragraphen und Anwälte. Nur hat das heute Auswüchse angenommen, die nicht mehr tolerabel sind. Der geänderte Paragraph 201a heißt nicht umsonst landläufig "Edaty-Paragraph". [/QUOTE]
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