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Fotografie und Urheberrechte
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<blockquote data-quote="draupnir" data-source="post: 2760832" data-attributes="member: 245968"><p>Das Fotografieren von Gebäuden von aussen ist nicht per se rechtlich frei. Siehe Golem: http://www.golem.de/1012/80197.html "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind."Ausserdem gibt es sensible Bereiche wie Atomanlagen, militärisches Anlagen, u.s.w die man nicht fotografieren darf.Auch ein privater Hauseigentümer könnte in der heutigen Zeit arges denken, wenn man sein Haus fotografiert.Dann kommt noch dazu wie fotografiert wird. Von der Strasse aus oder per Fotodrohne. Im letzteren Fall sind die Regeln noch strenger. Es ist ein komplexes Thema und es wird immer kompliziert.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="draupnir, post: 2760832, member: 245968"] Das Fotografieren von Gebäuden von aussen ist nicht per se rechtlich frei. Siehe Golem: http://www.golem.de/1012/80197.html "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind."Ausserdem gibt es sensible Bereiche wie Atomanlagen, militärisches Anlagen, u.s.w die man nicht fotografieren darf.Auch ein privater Hauseigentümer könnte in der heutigen Zeit arges denken, wenn man sein Haus fotografiert.Dann kommt noch dazu wie fotografiert wird. Von der Strasse aus oder per Fotodrohne. Im letzteren Fall sind die Regeln noch strenger. Es ist ein komplexes Thema und es wird immer kompliziert. [/QUOTE]
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