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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Fotorecht an öffentlichen Gebäuden
Beitrag
<blockquote data-quote="Tim_Kim" data-source="post: 1455919" data-attributes="member: 269873"><p><strong>AW: Fotorecht an öffentlichen Gebäuden</strong></p><p></p><p>Die Zugänglichkeit spielt beispielsweise eine Rolle, wenn Eintritt verlangt wird. Ansonsten kommt es auf den Zweck an. Öffentliche Flächen sind in der Regel Freiflächen, also keine Gebäude. Öffentliche Gebäude sind nicht immer frei zugänglich, weil sie ja auch Verwaltungsgebäude der Öffentlichen Hand sein können. Der Begriff "öffentlich" ist demnach nur bedingt zu gebrauchen, wenn man eine Regel definieren möchte.</p><p></p><p>Es gibt keine wirklich allgemeingültige Regel, weil immer wieder Gegebenheiten eintreten können, die die Regel außer Kraft setzen - wenn Rechte Dritter berührt sind beispielsweise oder Persönlichkeitsrecht in nicht zulässiger Weise verletzt werden oder Sonderfälle vorliegen.</p><p></p><p>Bahnhöfe werden von Laien durchaus als öffentliche Orte angesehen, aber die DB hat dort das Hausrecht und lässt Fotografieren zunächst mal nicht zu. Auch auf einem Bahndamm (sofern er im Eigentum der Bahn steht - was die meisten tun) ist Fotografieren ohne Genehmigung genaugenommen nicht erlaubt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim_Kim, post: 1455919, member: 269873"] [b]AW: Fotorecht an öffentlichen Gebäuden[/b] Die Zugänglichkeit spielt beispielsweise eine Rolle, wenn Eintritt verlangt wird. Ansonsten kommt es auf den Zweck an. Öffentliche Flächen sind in der Regel Freiflächen, also keine Gebäude. Öffentliche Gebäude sind nicht immer frei zugänglich, weil sie ja auch Verwaltungsgebäude der Öffentlichen Hand sein können. Der Begriff "öffentlich" ist demnach nur bedingt zu gebrauchen, wenn man eine Regel definieren möchte. Es gibt keine wirklich allgemeingültige Regel, weil immer wieder Gegebenheiten eintreten können, die die Regel außer Kraft setzen - wenn Rechte Dritter berührt sind beispielsweise oder Persönlichkeitsrecht in nicht zulässiger Weise verletzt werden oder Sonderfälle vorliegen. Bahnhöfe werden von Laien durchaus als öffentliche Orte angesehen, aber die DB hat dort das Hausrecht und lässt Fotografieren zunächst mal nicht zu. Auch auf einem Bahndamm (sofern er im Eigentum der Bahn steht - was die meisten tun) ist Fotografieren ohne Genehmigung genaugenommen nicht erlaubt. [/QUOTE]
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