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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Fotorecht - Foto vom Dach eines Parkhauses veröffentlichen?
Beitrag
<blockquote data-quote="Picturehunter" data-source="post: 2397093" data-attributes="member: 142024"><p>Dass ein Parkhaus, eine Aussichtsplattform, eine Aussenterrasse usw. frei zugänglich sind, impliziert ja nicht automatisch, dass irgendetwas erlaubt/verboten ist. Viele öffentlich zugängliche Bereiche, die für Fotografen als Standpunkt interessant sein mögen, sind oftmals privates Grundstück und nicht selten wird man mit der Frage seitens der Besitzer konfrontiert, zu welchem Zweck die Aufnahmen angefertigt werden. Bei ausschließlich privater Nutzung wird das Shooting oftmals geduldet, bei kommerziellen Absichten sieht das u.U. schon wieder ganz anders aus. Ob das rechtlich betrachtet überhaupt Relevanz haben mag und wenn ja, in welcher Weise, dazu kann ich nichts sagen. Das ganze "Theater" um Fotolocations und "erlaubt/nicht erlaubt" kann einem jedenfalls echt den Spaß an der Sache vermiesen, bleibt doch immer ein Gefühl der Unsicherheit, aus purer Unwissenheit und unbeabsichtigt potentiell etwas Illegales zu tun. Und wie man zum Thema "Unwissenheit" bei Gericht steht, ist ja allgemein bekannt ...</p><p>Am besten, man packt zum Fotogeraffel auch immer gleich noch einen Fachanwalt mit in den Fotorucksack, das wird langsam aber sicher zum wichtigsten Zubehör, wenn das so weiter geht ...</p><p></p><p>LG</p><p>Frank</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Picturehunter, post: 2397093, member: 142024"] Dass ein Parkhaus, eine Aussichtsplattform, eine Aussenterrasse usw. frei zugänglich sind, impliziert ja nicht automatisch, dass irgendetwas erlaubt/verboten ist. Viele öffentlich zugängliche Bereiche, die für Fotografen als Standpunkt interessant sein mögen, sind oftmals privates Grundstück und nicht selten wird man mit der Frage seitens der Besitzer konfrontiert, zu welchem Zweck die Aufnahmen angefertigt werden. Bei ausschließlich privater Nutzung wird das Shooting oftmals geduldet, bei kommerziellen Absichten sieht das u.U. schon wieder ganz anders aus. Ob das rechtlich betrachtet überhaupt Relevanz haben mag und wenn ja, in welcher Weise, dazu kann ich nichts sagen. Das ganze "Theater" um Fotolocations und "erlaubt/nicht erlaubt" kann einem jedenfalls echt den Spaß an der Sache vermiesen, bleibt doch immer ein Gefühl der Unsicherheit, aus purer Unwissenheit und unbeabsichtigt potentiell etwas Illegales zu tun. Und wie man zum Thema "Unwissenheit" bei Gericht steht, ist ja allgemein bekannt ... Am besten, man packt zum Fotogeraffel auch immer gleich noch einen Fachanwalt mit in den Fotorucksack, das wird langsam aber sicher zum wichtigsten Zubehör, wenn das so weiter geht ... LG Frank [/QUOTE]
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