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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Fotorecht und Gruppen
Beitrag
<blockquote data-quote="SantoLeo" data-source="post: 1543814" data-attributes="member: 337094"><p><strong>AW: Fotorecht und Gruppen</strong></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Von so einer Regelung habe ich noch nicht gehört - bin aber auch kein Anwalt <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" />.</p><p>Lasse mich natürlich gerne belehren/weiterbilden.</p><p></p><p>Was ich aber habe, ist folgendes:</p><p></p><p>----------------------------------------------------------</p><p> <strong>Kapitel 6 -- Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG</strong> </p><p></p><p> Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine <strong>Menschenmenge</strong> darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit. </p><p>----------------------------------------------------------</p><p>Zu finden unter: ([SIZE=-2]Joachim Elsner und Stefan Mose[/SIZE])</p><p></p><p>Damit sind deine Einzelpersonen auf Fotos eigentlich verboten. Zumindest für mein Verständnis. </p><p></p><p>Gruß</p><p>SantoLeo</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SantoLeo, post: 1543814, member: 337094"] [b]AW: Fotorecht und Gruppen[/b] Von so einer Regelung habe ich noch nicht gehört - bin aber auch kein Anwalt ;). Lasse mich natürlich gerne belehren/weiterbilden. Was ich aber habe, ist folgendes: ---------------------------------------------------------- [B]Kapitel 6 -- Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG[/B] Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine [B]Menschenmenge[/B] darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit. ---------------------------------------------------------- Zu finden unter: ([SIZE=-2]Joachim Elsner und Stefan Mose[/SIZE]) Damit sind deine Einzelpersonen auf Fotos eigentlich verboten. Zumindest für mein Verständnis. Gruß SantoLeo [/QUOTE]
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