PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Fotorecht und WhatsApp
Beitrag
<blockquote data-quote="TomSphere" data-source="post: 2694832" data-attributes="member: 761163"><p>Also grundsätzlich ist es erstmal so, dass WA in ihre AGBs reinschreiben kann, was sie wollen. Wenn dies mit geltendem (deutschen) Recht kollidiert, ist der entsprechende Passus der AGB ungültig.</p><p>Die Aussage, dass der Gerichtsstand nur der der Firmenzentrale ist, war in Deutschland bei Endbenutzerverträgen schon immer ungültig. Dies haben einige amerikanische Großkonzerne in der Vergangenheit zwar nicht klaglos hingenommen, haben sich aber seit der Klage von Max Schrems gegen Facebook am EUGH damit abgefunden. Dies findet sich sogar mittlerweile in den AGBs:</p><p><em><strong>Wenn du in der Europäischen Region lebst. Wenn du ein Verbraucher bist und deinen ständigen Wohnsitz in einem Hoheitsgebiet in der Europäischen Region hast, gelten die Gesetze deines Hoheitsgebiets für jeden Anspruch, den du uns gegenüber hast und der sich aus diesen Bedingungen oder unseren Diensten bzw. im Zusammenhang damit ergibt. Du kannst deinen Anspruch vor jedem in deinem Hoheitsgebiet für den Anspruch zuständigen Gericht klären lassen.</strong></em></p><p></p><p></p><p>Tatsächlich sagt WA auch in seinen AGB, dass der Endbenutzer WA ein weiltweites Nutzungsrecht einräumt - relativiert im nächsten Absatz aber, dass dies nur zur Bereitstellung des Dienstes dient. Eine Nutzung außerhalb der Software wäre damit nicht möglich.</p><p>In der Vergangenheit hätte ich jetzt gesagt, dies wäre diversen Konzernen dennoch egal. Wenn sie Inhalte (bspw. Bilder) nutzen wollen, dann tun sie das auch. Der Rechteinhaber müsste ja erstmal juristisch dagegen vorgehen.</p><p>Seit Eintritt der DSGVO wäre dieses Risiko aber ziemlich groß, weswegen nicht davon ausgegangen werden muss, dass WA deine Bilder trotzdem benutzt. - ausschließen kann man es aber nicht.</p><p></p><p>Da WA aber jederzeit seine AGBs ändern kann, können sie sich natürlich zukünftig auch mehr Rechte einräumen. Daher wäre es ratsam, die gegenwärtigen AGBs zu sichern um in Zukunft im Zweifel beweisen zu können, dass du Bilder nur verschickt hast, solange WA zugesagt hat, diese nur innerhalb der Applikation zu nutzen.</p><p></p><p>Disclaimer: Dieser Beitrag stellt meine (nicht rechtlich bindende) Meinung dar.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="TomSphere, post: 2694832, member: 761163"] Also grundsätzlich ist es erstmal so, dass WA in ihre AGBs reinschreiben kann, was sie wollen. Wenn dies mit geltendem (deutschen) Recht kollidiert, ist der entsprechende Passus der AGB ungültig. Die Aussage, dass der Gerichtsstand nur der der Firmenzentrale ist, war in Deutschland bei Endbenutzerverträgen schon immer ungültig. Dies haben einige amerikanische Großkonzerne in der Vergangenheit zwar nicht klaglos hingenommen, haben sich aber seit der Klage von Max Schrems gegen Facebook am EUGH damit abgefunden. Dies findet sich sogar mittlerweile in den AGBs: [I][B]Wenn du in der Europäischen Region lebst. Wenn du ein Verbraucher bist und deinen ständigen Wohnsitz in einem Hoheitsgebiet in der Europäischen Region hast, gelten die Gesetze deines Hoheitsgebiets für jeden Anspruch, den du uns gegenüber hast und der sich aus diesen Bedingungen oder unseren Diensten bzw. im Zusammenhang damit ergibt. Du kannst deinen Anspruch vor jedem in deinem Hoheitsgebiet für den Anspruch zuständigen Gericht klären lassen.[/B][/I] Tatsächlich sagt WA auch in seinen AGB, dass der Endbenutzer WA ein weiltweites Nutzungsrecht einräumt - relativiert im nächsten Absatz aber, dass dies nur zur Bereitstellung des Dienstes dient. Eine Nutzung außerhalb der Software wäre damit nicht möglich. In der Vergangenheit hätte ich jetzt gesagt, dies wäre diversen Konzernen dennoch egal. Wenn sie Inhalte (bspw. Bilder) nutzen wollen, dann tun sie das auch. Der Rechteinhaber müsste ja erstmal juristisch dagegen vorgehen. Seit Eintritt der DSGVO wäre dieses Risiko aber ziemlich groß, weswegen nicht davon ausgegangen werden muss, dass WA deine Bilder trotzdem benutzt. - ausschließen kann man es aber nicht. Da WA aber jederzeit seine AGBs ändern kann, können sie sich natürlich zukünftig auch mehr Rechte einräumen. Daher wäre es ratsam, die gegenwärtigen AGBs zu sichern um in Zukunft im Zweifel beweisen zu können, dass du Bilder nur verschickt hast, solange WA zugesagt hat, diese nur innerhalb der Applikation zu nutzen. Disclaimer: Dieser Beitrag stellt meine (nicht rechtlich bindende) Meinung dar. [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ▲ = 5, ▼ = 2 und ■ = 7, was ist ▲ × ▼ + ■?
Antworten
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Fotorecht und WhatsApp
Oben