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Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="docfloyd" data-source="post: 831919" data-attributes="member: 267024"><p><strong>AW: Fotorecht</strong></p><p></p><p>1.) bei sämtlichen belangen, die ein foto betreffen, z.b. nutzungsrechte o. verwendung ist stets der bildautor der dreh- & angelpunkt (meist besteht eine vertragliche abmachung mit dem model, in der u.a. bereits die verwendung geregelt ist).</p><p>2.) der fotograf ist dienstleister & fertigt die fotos im sinne des kunden an gemäß der vereinbarten nutzungsrechte.</p><p>3.) das urheberrecht liegt stets beim bildautor. die nutzungsrechte gelten für den kunden. selbst bei zeitlich & örtlich unbergrenzten nutzungsrechten, bleibt das urheberrecht beim fotografen (soweit mir bekannt ist dies auch unveräußerlich)</p><p>4.) änderungen sowohl am bild als auch bei der nennung des bildautors bedürfen meist der vorherigen absprache mit dem bildautor.</p><p>5.) - soweit mir bekannt unterliegen fotografien ohne vertragliche regelung trotzdem den agb der dt. berufsfotografen (vorausgesetzt es handelt sich um eine auftragsarbeit)</p><p></p><p>--> wenn möglich würde ich mit dem fotografen kommunizieren <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="docfloyd, post: 831919, member: 267024"] [b]AW: Fotorecht[/b] 1.) bei sämtlichen belangen, die ein foto betreffen, z.b. nutzungsrechte o. verwendung ist stets der bildautor der dreh- & angelpunkt (meist besteht eine vertragliche abmachung mit dem model, in der u.a. bereits die verwendung geregelt ist). 2.) der fotograf ist dienstleister & fertigt die fotos im sinne des kunden an gemäß der vereinbarten nutzungsrechte. 3.) das urheberrecht liegt stets beim bildautor. die nutzungsrechte gelten für den kunden. selbst bei zeitlich & örtlich unbergrenzten nutzungsrechten, bleibt das urheberrecht beim fotografen (soweit mir bekannt ist dies auch unveräußerlich) 4.) änderungen sowohl am bild als auch bei der nennung des bildautors bedürfen meist der vorherigen absprache mit dem bildautor. 5.) - soweit mir bekannt unterliegen fotografien ohne vertragliche regelung trotzdem den agb der dt. berufsfotografen (vorausgesetzt es handelt sich um eine auftragsarbeit) --> wenn möglich würde ich mit dem fotografen kommunizieren ;) gruß [/QUOTE]
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