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Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="virra" data-source="post: 833122" data-attributes="member: 84253"><p><strong>AW: Fotorecht</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Du darfst: den Gegenstand, der einem anderen gehört ohne zu fragen fotografieren (soweit du dafür nicht sein Grundstück/Haus etc betreten musstest).</p><p>Du darfst mit dem Foto machen, was du willst (wenn es rein privat ist). Also auch auf deiner Hompage abbilden.</p><p>Du darfst NICHT: mit dem Gegenstand (sofern es ein besonders Design ist) Werbung machen oder sowas (Beispiel: Playmobilfiguren, geschütze Designs wie z.B. Autos, besondere Möbel etc). DAFÜR bräuchtest du die Genehmigung des Designers (oder der entsprechenden Firma).</p><p></p><p>Ist im Falle von erkennbarem Design nicht so einfach und leider auch nicht so eindeutig. Ist es aber ein Gegenstand ohne besonderes Design (Büroklammer, Pappbecher, 0/8/15 Möbel etc.) entfällt der besondere Schutz. Es kommt immer ein bissl drauf an, ob für das Ding ein Gebrauchsmusterschutz eingetragen wurde.</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Das ist so, weil:</p><p>Wenn Menschen drauf abgebildet sind, gibt es 2 Rechte. Das des Fotografen (Urheberrecht) und das der abgebildeten Person (Recht am eigenen Bild).</p><p></p><p>Deswegen muss der Fotograf den Abgebildeten fragen, ob er das Bild z.B. in Schaufenster stellen darf. Der Abgebildete muss den Fotografen fragen, ob der das Bild vervielfältigen oder verändern darf.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="virra, post: 833122, member: 84253"] [b]AW: Fotorecht[/b] Du darfst: den Gegenstand, der einem anderen gehört ohne zu fragen fotografieren (soweit du dafür nicht sein Grundstück/Haus etc betreten musstest). Du darfst mit dem Foto machen, was du willst (wenn es rein privat ist). Also auch auf deiner Hompage abbilden. Du darfst NICHT: mit dem Gegenstand (sofern es ein besonders Design ist) Werbung machen oder sowas (Beispiel: Playmobilfiguren, geschütze Designs wie z.B. Autos, besondere Möbel etc). DAFÜR bräuchtest du die Genehmigung des Designers (oder der entsprechenden Firma). Ist im Falle von erkennbarem Design nicht so einfach und leider auch nicht so eindeutig. Ist es aber ein Gegenstand ohne besonderes Design (Büroklammer, Pappbecher, 0/8/15 Möbel etc.) entfällt der besondere Schutz. Es kommt immer ein bissl drauf an, ob für das Ding ein Gebrauchsmusterschutz eingetragen wurde. Das ist so, weil: Wenn Menschen drauf abgebildet sind, gibt es 2 Rechte. Das des Fotografen (Urheberrecht) und das der abgebildeten Person (Recht am eigenen Bild). Deswegen muss der Fotograf den Abgebildeten fragen, ob er das Bild z.B. in Schaufenster stellen darf. Der Abgebildete muss den Fotografen fragen, ob der das Bild vervielfältigen oder verändern darf. [/QUOTE]
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