PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="virra" data-source="post: 836776" data-attributes="member: 84253"><p><strong>AW: Fotorecht</strong></p><p></p><p>Im UhG steht nix von einer Abtretung des Urheberrechtes an den Arbeitgeber. Das ist in Deutschland nicht vorgesehen. man wird zum Miturheber, so ist das. Anders ist es beim Gebrauchsmusterschutz, der gehört dem, der eingetragen ist. Dafür entseht das Urheberrecht von alleine und man kann es auch nicht verkaufen, verschenken oder sonst wie loswerden. Was Anderes ist es mit den Nutzungrechten an dem Ding, das man "urgehoben" hat. DIE kann man verkaufen, vertraglich abtreten etc.</p><p></p><p>Achja: Nicht automatisch alle Dinge unterligen dem UhG – egal wie einmalig und nie dagewesen sie auch sein mögen. Einfach mal nachlesen, ist recht einfach geschrieben:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="virra, post: 836776, member: 84253"] [b]AW: Fotorecht[/b] Im UhG steht nix von einer Abtretung des Urheberrechtes an den Arbeitgeber. Das ist in Deutschland nicht vorgesehen. man wird zum Miturheber, so ist das. Anders ist es beim Gebrauchsmusterschutz, der gehört dem, der eingetragen ist. Dafür entseht das Urheberrecht von alleine und man kann es auch nicht verkaufen, verschenken oder sonst wie loswerden. Was Anderes ist es mit den Nutzungrechten an dem Ding, das man "urgehoben" hat. DIE kann man verkaufen, vertraglich abtreten etc. Achja: Nicht automatisch alle Dinge unterligen dem UhG – egal wie einmalig und nie dagewesen sie auch sein mögen. Einfach mal nachlesen, ist recht einfach geschrieben: [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ★ = 12, ◇ = 4 und die Hälfte von ★ zu ◇ addiert wird, was ist das Ergebnis?
Antworten
Start
Forum
Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Fotorecht
Oben