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Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="fesh" data-source="post: 1213400" data-attributes="member: 226455"><p><strong>AW: Fotorecht</strong></p><p></p><p>das mit dem schaufenster stellt im uhrheberrecht auch das werk eines künstlers dar. Es ist ja auch eine art stillleben und von einer anderen person als künstlerischer beitrag erschaffen worden und da liegt der knackpunkt, es ist von jemand erschaffen worden. somit hat der der es erschaffen hat auch die Rechte daran. Nun aber zur Verwendung, es gibt im uhrheberrecht ein paar kleine schlupflöcher, das aufgenommene Bild darf so nicht verwendet werden, aber es steht nirgends ein verbot das das bild nicht verändert genommen werden darf zB. wenn du esveränderst zb abstaierst, verfärbst oder mit einer komposition verschmelzen lässt. dann sollte es einem anderen Uhrheber sehr schwer fallen rechte an dann deinem werk zu bekommen ;-)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="fesh, post: 1213400, member: 226455"] [b]AW: Fotorecht[/b] das mit dem schaufenster stellt im uhrheberrecht auch das werk eines künstlers dar. Es ist ja auch eine art stillleben und von einer anderen person als künstlerischer beitrag erschaffen worden und da liegt der knackpunkt, es ist von jemand erschaffen worden. somit hat der der es erschaffen hat auch die Rechte daran. Nun aber zur Verwendung, es gibt im uhrheberrecht ein paar kleine schlupflöcher, das aufgenommene Bild darf so nicht verwendet werden, aber es steht nirgends ein verbot das das bild nicht verändert genommen werden darf zB. wenn du esveränderst zb abstaierst, verfärbst oder mit einer komposition verschmelzen lässt. dann sollte es einem anderen Uhrheber sehr schwer fallen rechte an dann deinem werk zu bekommen ;-) [/QUOTE]
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