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Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="stellamarina" data-source="post: 1225254" data-attributes="member: 138788"><p><strong>AW: Fotorecht</strong></p><p></p><p>Vielen Dank - das war genau der Text, der mich so verwirrt hat. Denn da heißt es:</p><p></p><p>"Auch wenn die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, müssen zwei Grundsätze beachtet werden. Bei der Vervielfältigung des Werkes darf das <strong>Urheberpersönlichkeitsrecht </strong>nicht verletzt werden. Dies bedeutet zum einen, dass der Urheber grundsätzlich einen Anspruch auf <strong>Namensnennung</strong> hat, insbesondere wenn der Name am Werk angebracht ist oder sich leicht ermitteln lässt und dass die Werke <strong>nicht entstellt </strong>vervielfältigt werden dürfen. So durfte z.B. eine im Bodypaintingstil bemalte Statue nicht als Postkarte vertrieben werden." ()</p><p></p><p>Eine Verarbeitung in einem Composing könnte man - wie bei dem Bodypainting - vermutlich als Entstellung verstehen. Und an dem Punkt habe ich dann erst mal kapituliert. :hmpf:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="stellamarina, post: 1225254, member: 138788"] [b]AW: Fotorecht[/b] Vielen Dank - das war genau der Text, der mich so verwirrt hat. Denn da heißt es: "Auch wenn die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, müssen zwei Grundsätze beachtet werden. Bei der Vervielfältigung des Werkes darf das [B]Urheberpersönlichkeitsrecht [/B]nicht verletzt werden. Dies bedeutet zum einen, dass der Urheber grundsätzlich einen Anspruch auf [B]Namensnennung[/B] hat, insbesondere wenn der Name am Werk angebracht ist oder sich leicht ermitteln lässt und dass die Werke [B]nicht entstellt [/B]vervielfältigt werden dürfen. So durfte z.B. eine im Bodypaintingstil bemalte Statue nicht als Postkarte vertrieben werden." () Eine Verarbeitung in einem Composing könnte man - wie bei dem Bodypainting - vermutlich als Entstellung verstehen. Und an dem Punkt habe ich dann erst mal kapituliert. :hmpf: [/QUOTE]
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