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Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 1297142" data-attributes="member: 287879"><p><strong>AW: Fotorecht</strong></p><p></p><p>Der fred ist ja schon uralt, beschäftigt anscheinend aber weiter.</p><p></p><p></p><p>Schlichtweg eine falsche Aussage. Ob Du Recht und Gesetze als "Schwachsinn" bezeichnest, ist eine Sache. Aber daran halten musst Du dich.</p><p></p><p></p><p></p><p>Das Urheberrecht schliesst auch die Verwendung von Teilen aus.</p><p>Und selbstverständlich darf jeder sein Auto fotografieren und auch seine Kaffeemaschine. </p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Falsch, denn urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nicht einfach veröffentlicht werden. Da ist es vollkommen egal ob die "Homepage" privat oder kommerziell genutzt wird.Es geht um die Veröffentlichung. Und Veröffentlichung geschieht in dem Moment, wo man nicht mehr kontrollieren kann wer das Werk sieht. Selbst geschlossene Bereiche im Internet (durch Passwortschutz gesicherte Seiten) gelten dabei in der Rechtssprechung als öffentlicher Raum.</p><p></p><p></p><p></p><p>Auch wieder daneben. Nicht der Eiffelturm (das hat nix mit der Eifel zu tun, sondern mit dem Gustave) ist geschützt, denn der Schutzzeitraum ist lange abgelaufen, sondern die Nachtbeleuchtung. Das Urheberrecht liegt auch nicht bei der Stadt Paris, sondern bei der Betreibergesellschaft (Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel). Wenn der Eiffelturm jedoch bei Nacht in einem Panorama abgelichtet ist, entfällt dieser Schutz.</p><p></p><p></p><p>Stimmt nicht, die "Bayerische Verwaltung der </p><p> staatlichen Schlösser, Gärten und Seen" benutzt hier ihr Hausrecht um bei Fotos, die nicht der Panoramafreiheit unterliegen, abzukassieren. Da geht es hauptsächlich um Innenaufnahmen, bzw. um Aufnahmen die vom Gelände aus gemacht wurden.</p><p>Da gilt das gleiche Recht, wie bei meinem Haus. Auch wenn ich jemanden hineinlasse, hat dieser nicht das Recht dort Fotos zu machen und diese zu veröffentlichen. Er darf auch nicht mein Grundstück betreten und von dort aus Aussenaufnahmen machen.</p><p></p><p>Ob eine Verwaltungsfirma, die Gebäude verwaltet, die in staatlichem Eigentum sind (und somit vom Volk bezahlt und erhalten werden), dazu moralisch berechtigt ist, ist eine ganz andere Sache.</p><p></p><p> Da würde ich mich bestimmt nicht drauf verlassen. </p><p>Jeder Ladenbesitzer hat in seinen gemieteten Räume eigene Rechte. Und wenn der Center-Manager ein Angestellter ist, kann er zwar viel sagen, das hat aber im Streitfall gar kein Gewicht. Denn selbst die Deko im Einkaufscentrum ist wie jede Gestaltung geschützt. Und da liegt dann das Urheberrecht evt. beim Dekorateur, wenn er es selbst entworfen hat.</p><p></p><p> </p><p>Will ich hier nicht, brauch ich hier nicht.</p><p>Du schreibst hier Deine Meinung, da aber kaum eine Deiner Aussagen richtig ist, werden sie auch durch die Verwendung solcher Ausdrücke nicht richtiger.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 1297142, member: 287879"] [b]AW: Fotorecht[/b] Der fred ist ja schon uralt, beschäftigt anscheinend aber weiter. Schlichtweg eine falsche Aussage. Ob Du Recht und Gesetze als "Schwachsinn" bezeichnest, ist eine Sache. Aber daran halten musst Du dich. Das Urheberrecht schliesst auch die Verwendung von Teilen aus. Und selbstverständlich darf jeder sein Auto fotografieren und auch seine Kaffeemaschine. Falsch, denn urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nicht einfach veröffentlicht werden. Da ist es vollkommen egal ob die "Homepage" privat oder kommerziell genutzt wird.Es geht um die Veröffentlichung. Und Veröffentlichung geschieht in dem Moment, wo man nicht mehr kontrollieren kann wer das Werk sieht. Selbst geschlossene Bereiche im Internet (durch Passwortschutz gesicherte Seiten) gelten dabei in der Rechtssprechung als öffentlicher Raum. Auch wieder daneben. Nicht der Eiffelturm (das hat nix mit der Eifel zu tun, sondern mit dem Gustave) ist geschützt, denn der Schutzzeitraum ist lange abgelaufen, sondern die Nachtbeleuchtung. Das Urheberrecht liegt auch nicht bei der Stadt Paris, sondern bei der Betreibergesellschaft (Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel). Wenn der Eiffelturm jedoch bei Nacht in einem Panorama abgelichtet ist, entfällt dieser Schutz. Stimmt nicht, die "Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen" benutzt hier ihr Hausrecht um bei Fotos, die nicht der Panoramafreiheit unterliegen, abzukassieren. Da geht es hauptsächlich um Innenaufnahmen, bzw. um Aufnahmen die vom Gelände aus gemacht wurden. Da gilt das gleiche Recht, wie bei meinem Haus. Auch wenn ich jemanden hineinlasse, hat dieser nicht das Recht dort Fotos zu machen und diese zu veröffentlichen. Er darf auch nicht mein Grundstück betreten und von dort aus Aussenaufnahmen machen. Ob eine Verwaltungsfirma, die Gebäude verwaltet, die in staatlichem Eigentum sind (und somit vom Volk bezahlt und erhalten werden), dazu moralisch berechtigt ist, ist eine ganz andere Sache. Da würde ich mich bestimmt nicht drauf verlassen. Jeder Ladenbesitzer hat in seinen gemieteten Räume eigene Rechte. Und wenn der Center-Manager ein Angestellter ist, kann er zwar viel sagen, das hat aber im Streitfall gar kein Gewicht. Denn selbst die Deko im Einkaufscentrum ist wie jede Gestaltung geschützt. Und da liegt dann das Urheberrecht evt. beim Dekorateur, wenn er es selbst entworfen hat. Will ich hier nicht, brauch ich hier nicht. Du schreibst hier Deine Meinung, da aber kaum eine Deiner Aussagen richtig ist, werden sie auch durch die Verwendung solcher Ausdrücke nicht richtiger. [/QUOTE]
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