PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="Mucki1990" data-source="post: 1298996" data-attributes="member: 390488"><p><strong>AW: Fotorecht</strong></p><p></p><ol> <li data-xf-list-type="ol"><em>Persönliches Schaffen:</em> setzt „ein Handlungsergebnis, das durch den gestaltenden, formprägenden Einfluss eines Menschen geschaffen wurde“ voraus. Maschinelle Produktionen oder von Tieren erzeugte Gegenstände und Darbietungen erfüllen dieses Kriterium nicht. Der Schaffungsprozess ist Realakt und bedarf nicht der Geschäftsfähigkeit des Schaffenden.</li> <li data-xf-list-type="ol"><em>Wahrnehmbarer Formgestaltung:</em> Das Kriterium der wahrnehmbaren Formgestaltung schließt bloße Ideen aus, die sich nicht in wahrnehmbarer Form manifestiert haben. Wahrnehmbarkeit meint nicht notwendig körperliche Festlegung, auch musikalische Improvisationen oder Stegreifreden erfüllen dieses Kriterium. Auch die Mittelbarkeit der Wahrnehmung spielt keine Rolle: Es genügt, wenn das Werk durch technische Hilfsmittel (etwa das Abspielen einer CD) wahrnehmbar gemacht werden kann.</li> <li data-xf-list-type="ol"><em>Geistiger Gehalt:</em> Die bloße sinnliche Wahrnehmbarkeit genügt noch nicht: Weiterhin muss der Urheber eine <em>Gedanken- und/oder Gefühlswelt</em> erzeugen, die in irgend einer Weise anregend auf den Betrachter wirkt.</li> <li data-xf-list-type="ol"><em>Eigenpersönliche Prägung:</em> Zuletzt erfordert der Werkbegriff des § 2 Abs. 2 UrhG, dass ein gewisses Maß an Individualität und Originalität erreicht wird; so werden reine Routinehandlungen ausgeschieden. Das Kriterium wird auch „schöpferische Eigenart“, „schöpferische Eigentümlichkeit“, „Gestaltungshöhe“, oder „individuelle Ausdruckskraft“ genannt. Je nach Werkart ist das geforderte Maß an Originalität (die sog. Gestaltungshöhe) unterschiedlich. Eine nur geringe Abweichung von der handwerksmäßigen Durchschnittsleistung nennt man <em>kleine Münze</em>.</li> </ol><p>Quelle: <a href="http://www.wikipedia.de" target="_blank">www.wikipedia.de</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Mucki1990, post: 1298996, member: 390488"] [b]AW: Fotorecht[/b] [LIST=1] [*][I]Persönliches Schaffen:[/I] setzt „ein Handlungsergebnis, das durch den gestaltenden, formprägenden Einfluss eines Menschen geschaffen wurde“ voraus. Maschinelle Produktionen oder von Tieren erzeugte Gegenstände und Darbietungen erfüllen dieses Kriterium nicht. Der Schaffungsprozess ist Realakt und bedarf nicht der Geschäftsfähigkeit des Schaffenden. [*][I]Wahrnehmbarer Formgestaltung:[/I] Das Kriterium der wahrnehmbaren Formgestaltung schließt bloße Ideen aus, die sich nicht in wahrnehmbarer Form manifestiert haben. Wahrnehmbarkeit meint nicht notwendig körperliche Festlegung, auch musikalische Improvisationen oder Stegreifreden erfüllen dieses Kriterium. Auch die Mittelbarkeit der Wahrnehmung spielt keine Rolle: Es genügt, wenn das Werk durch technische Hilfsmittel (etwa das Abspielen einer CD) wahrnehmbar gemacht werden kann. [*][I]Geistiger Gehalt:[/I] Die bloße sinnliche Wahrnehmbarkeit genügt noch nicht: Weiterhin muss der Urheber eine [I]Gedanken- und/oder Gefühlswelt[/I] erzeugen, die in irgend einer Weise anregend auf den Betrachter wirkt. [*][I]Eigenpersönliche Prägung:[/I] Zuletzt erfordert der Werkbegriff des § 2 Abs. 2 UrhG, dass ein gewisses Maß an Individualität und Originalität erreicht wird; so werden reine Routinehandlungen ausgeschieden. Das Kriterium wird auch „schöpferische Eigenart“, „schöpferische Eigentümlichkeit“, „Gestaltungshöhe“, oder „individuelle Ausdruckskraft“ genannt. Je nach Werkart ist das geforderte Maß an Originalität (die sog. Gestaltungshöhe) unterschiedlich. Eine nur geringe Abweichung von der handwerksmäßigen Durchschnittsleistung nennt man [I]kleine Münze[/I]. [/LIST] Quelle: [URL="http://www.wikipedia.de"]www.wikipedia.de[/URL] [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ★ = 12, ◇ = 4 und die Hälfte von ★ zu ◇ addiert wird, was ist das Ergebnis?
Antworten
Start
Forum
Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Fotorecht
Oben