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Fotos ungefragt veröffentlicht
Beitrag
<blockquote data-quote="Kalifab" data-source="post: 1381436" data-attributes="member: 373770"><p><strong>AW: Fotos ungefragt veröffentlicht</strong></p><p></p><p>Du hast auf jeden Fall das Recht, ihr die Veröffentlichung der Bilder zu untersagen, das kannst du ihr (bzw. Facebook) auch schreiben.</p><p></p><p>Die ganzen Bedenken bisher (Ausland usw) sind unerheblich, weil es nicht um Urheberrecht sondern Persönlichkeitsrecht geht.</p><p></p><p>Sollte sie sich WIRKLICH weigern, ebenso wie Facebook, musst du dich bei einem Anwalt nur noch um folgende Frage kümmern:</p><p>Hat der Vater zu Zeiten seines Sorgerechts auf irgendeine Weise einen Vertrag mit der Dame abgeschlossen, in dem ihr das Recht auf Veröffentlichung gewährt wird und wenn ja, ist der Vertrag dann noch gültig bzw. kannst du im nachhinein noch unterlassung fordern? (Muss kein schriftlicher Vertrag sein...)</p><p></p><p>Wahrscheinlich ist deinem Mann das klar, aber er war damals ziemlich dumm da mitzugehen, unabhängig davon, ob Fotos gemacht wurden oder nicht...</p><p></p><p>Ansonsten muss ich mich anschließen: Schreib Facebook an, schreib sie an, gerne auch mit deiner Sicht auf die Rechtslage (Persönlichkeitsrecht des minderjährigen Kindes sowie dein Sorgerecht).</p><p></p><p>Wenns keine Reaktion gibt, mit Anwalt drohen, Anwalt einschalten, Einigung erzwingen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kalifab, post: 1381436, member: 373770"] [b]AW: Fotos ungefragt veröffentlicht[/b] Du hast auf jeden Fall das Recht, ihr die Veröffentlichung der Bilder zu untersagen, das kannst du ihr (bzw. Facebook) auch schreiben. Die ganzen Bedenken bisher (Ausland usw) sind unerheblich, weil es nicht um Urheberrecht sondern Persönlichkeitsrecht geht. Sollte sie sich WIRKLICH weigern, ebenso wie Facebook, musst du dich bei einem Anwalt nur noch um folgende Frage kümmern: Hat der Vater zu Zeiten seines Sorgerechts auf irgendeine Weise einen Vertrag mit der Dame abgeschlossen, in dem ihr das Recht auf Veröffentlichung gewährt wird und wenn ja, ist der Vertrag dann noch gültig bzw. kannst du im nachhinein noch unterlassung fordern? (Muss kein schriftlicher Vertrag sein...) Wahrscheinlich ist deinem Mann das klar, aber er war damals ziemlich dumm da mitzugehen, unabhängig davon, ob Fotos gemacht wurden oder nicht... Ansonsten muss ich mich anschließen: Schreib Facebook an, schreib sie an, gerne auch mit deiner Sicht auf die Rechtslage (Persönlichkeitsrecht des minderjährigen Kindes sowie dein Sorgerecht). Wenns keine Reaktion gibt, mit Anwalt drohen, Anwalt einschalten, Einigung erzwingen. [/QUOTE]
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