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Fotos von Parkanlagen können verboten werden
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<blockquote data-quote="dingodog" data-source="post: 2747599" data-attributes="member: 183813"><p>Die Diskussion wird auch in Österreich geführt, konzentriert sich aber im Wesentlichen auf die Shootings, wo Teile einer (Park oder sonstigen)Anlage quasi mit Exclusivrecht in Beschlag genommen werden. Wenn man aus bestimmten Sektoren die sonstigen Nutzer (Allgemeinheit) aussperrt, dann habe ich durchaus Verständnis für die Vorgangsweise. Es wird damit quasi eine Miete fällig. Detto verstehe ich eine Kostenpflicht, wenn das Areal in Mitleidenschaft gezogen wird (plattgetretene Wiesen und Beete, Abfallentsorgung, Reifenspuren etc) Auch wenn öffentliche Einrichtungen wie Gebäude, die sonst der Allgemeinheit zugänglich sind, besetzt werden ist ein Entgelt verständlich. Wenn eine Presseagentur einen Kran mietet, um den Wiener Stephansdom aus der Vogelperspektive ablichten zu können und dafür der halbe Vorplatz gesperrt wird - dann bitte gegen Entgelt. Da hätte ich kein Problem damit.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="dingodog, post: 2747599, member: 183813"] Die Diskussion wird auch in Österreich geführt, konzentriert sich aber im Wesentlichen auf die Shootings, wo Teile einer (Park oder sonstigen)Anlage quasi mit Exclusivrecht in Beschlag genommen werden. Wenn man aus bestimmten Sektoren die sonstigen Nutzer (Allgemeinheit) aussperrt, dann habe ich durchaus Verständnis für die Vorgangsweise. Es wird damit quasi eine Miete fällig. Detto verstehe ich eine Kostenpflicht, wenn das Areal in Mitleidenschaft gezogen wird (plattgetretene Wiesen und Beete, Abfallentsorgung, Reifenspuren etc) Auch wenn öffentliche Einrichtungen wie Gebäude, die sonst der Allgemeinheit zugänglich sind, besetzt werden ist ein Entgelt verständlich. Wenn eine Presseagentur einen Kran mietet, um den Wiener Stephansdom aus der Vogelperspektive ablichten zu können und dafür der halbe Vorplatz gesperrt wird - dann bitte gegen Entgelt. Da hätte ich kein Problem damit. [/QUOTE]
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