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frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!
Beitrag
<blockquote data-quote="feelx75" data-source="post: 892938" data-attributes="member: 227138"><p><strong>AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!</strong></p><p></p><p>Ich bin in solchen Dingen liberal... <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> </p><p>ich würde das Wappen verwenden, wenn es der Bewerbung dient... Und liberal heisst, dass du nichts Schlimmeres machst, als einen Wagen widerrechtlich auf einer privaten, aber geschützen Ausfahrt zu parken.</p><p></p><p>Nur würde ich mich mich als Empfänger allenfalls fragen, wer sich mit einem Landeswappen schmückt, obwohl er VIELLEICHT eine Ordnungswidrigkeit begeht... Anders ausgedrückt: "Bewerber schmückt sich mit fremden Federn? ... Weshalb?"</p><p></p><p>Aber zum Rechtlichen.... Im Prinzip begeht man eine Ordnungswidrigkeit:</p><p></p><p>"<em>Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt</em></p><p><em></em></p><p><em></em> </p><ol> <li data-xf-list-type="ol"><em>das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder</em></li> <li data-xf-list-type="ol"><em>eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes</em></li> </ol><p><em>benutzt. </em></p><p><em></em></p><p><em>(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.</em></p><p><em></em></p><p><em>(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.</em> <strong>"</strong></p><p><strong></strong></p><p><span style="font-size: 9px">(§ 124 OWiG)</span></p><p></p><p>Also wenn die Kollegin ein Wappen neben einer staatlichen Schule, wie Grundschule ABC in XYZ, Baden-Württemberg ... Gymasium DEF in UVW, Bayern" usw. verwenden will, und das z.B. dazu dient, das Ganze "optisch zu hübschen", glaub ich kaum, dass ne "Verfolgung" droht. </p><p></p><p>Bei Vereinen, Webauftritten usw., würde ich das natürlich auch nicht ohne Einverständnis oder so machen...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="feelx75, post: 892938, member: 227138"] [b]AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg![/b] Ich bin in solchen Dingen liberal... :) ich würde das Wappen verwenden, wenn es der Bewerbung dient... Und liberal heisst, dass du nichts Schlimmeres machst, als einen Wagen widerrechtlich auf einer privaten, aber geschützen Ausfahrt zu parken. Nur würde ich mich mich als Empfänger allenfalls fragen, wer sich mit einem Landeswappen schmückt, obwohl er VIELLEICHT eine Ordnungswidrigkeit begeht... Anders ausgedrückt: "Bewerber schmückt sich mit fremden Federn? ... Weshalb?" Aber zum Rechtlichen.... Im Prinzip begeht man eine Ordnungswidrigkeit: "[I]Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt [/I] [LIST=1] [*][I]das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder[/I] [*][I]eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes[/I] [/LIST] [I]benutzt. (2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.[/I] [B]" [/B] [SIZE=1](§ 124 OWiG)[/SIZE] Also wenn die Kollegin ein Wappen neben einer staatlichen Schule, wie Grundschule ABC in XYZ, Baden-Württemberg ... Gymasium DEF in UVW, Bayern" usw. verwenden will, und das z.B. dazu dient, das Ganze "optisch zu hübschen", glaub ich kaum, dass ne "Verfolgung" droht. Bei Vereinen, Webauftritten usw., würde ich das natürlich auch nicht ohne Einverständnis oder so machen... [/QUOTE]
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