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Frage zu Fotorecht
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<blockquote data-quote="truepictures" data-source="post: 2622143" data-attributes="member: 48975"><p>Die erste Frage, die sich hier stellt: welche Vertragsvereinbarungen gibt es zwischen wem? Wer hat den Frisör beauftragt? Was ist zwischen Frisör und dessen Auftraggeber geregelt? Wie sind die Nutzungsbedingungen der Aufnahmen geregelt zwischen Fotograf und Auftraggeber? </p><p>Falls es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, gelten die mündlichen Vereinbarungen. Und da wird es dann schwierig, weil u.U. Aussage gegen Aussage steht. Und spätestens dann wir ein Fachanwalt notwendig – wenn die Fotos veröffentlicht werden und der Frisör auch wirklich klagt. Die einzelnen Vertragsverhältnisse sind zu komplex um eine klare Antwort geben zu können.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="truepictures, post: 2622143, member: 48975"] Die erste Frage, die sich hier stellt: welche Vertragsvereinbarungen gibt es zwischen wem? Wer hat den Frisör beauftragt? Was ist zwischen Frisör und dessen Auftraggeber geregelt? Wie sind die Nutzungsbedingungen der Aufnahmen geregelt zwischen Fotograf und Auftraggeber? Falls es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, gelten die mündlichen Vereinbarungen. Und da wird es dann schwierig, weil u.U. Aussage gegen Aussage steht. Und spätestens dann wir ein Fachanwalt notwendig – wenn die Fotos veröffentlicht werden und der Frisör auch wirklich klagt. Die einzelnen Vertragsverhältnisse sind zu komplex um eine klare Antwort geben zu können. [/QUOTE]
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