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Frage zu Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="herbiemaus" data-source="post: 2622144" data-attributes="member: 365707"><p>Und Vorsicht, wenn Dein Model lächelt – dann solltest Du vor einer Veröffentlichung unbedingt auch ihren Zahnarzt nach seiner Genehmigung fragen.</p><p></p><p>Aber mal im Ernst: Ein derartiges Vetorecht könnte höchstens infrage kommen, wenn eine Frisur – umgangssprachlich ausgedrückt – als eigenständiges Kunstwerk gelten könnte. Woran juristisch regelmäßig recht hohe Bedingungen geknüpft sind.</p><p></p><p>Sowas sieht man beispielsweise bei Frisör-Weltmeisterschaften und Ähnlichem.</p><p></p><p>Ob das in Deinem Fall zutreffen könnte, kann man ohne Foto natürlich nicht beurteilen, aber ich persönlich würde dem Kameraden doch höchstwahrscheinlich einen Vogel zeigen.</p><p></p><p>Allerdings wie immer im Zweifelsfall: Nach Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.</p><p></p><p>Edit: Die Nennung seines Namens kann der durchgeknallte Figaro natürlich untersagen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="herbiemaus, post: 2622144, member: 365707"] Und Vorsicht, wenn Dein Model lächelt – dann solltest Du vor einer Veröffentlichung unbedingt auch ihren Zahnarzt nach seiner Genehmigung fragen. Aber mal im Ernst: Ein derartiges Vetorecht könnte höchstens infrage kommen, wenn eine Frisur – umgangssprachlich ausgedrückt – als eigenständiges Kunstwerk gelten könnte. Woran juristisch regelmäßig recht hohe Bedingungen geknüpft sind. Sowas sieht man beispielsweise bei Frisör-Weltmeisterschaften und Ähnlichem. Ob das in Deinem Fall zutreffen könnte, kann man ohne Foto natürlich nicht beurteilen, aber ich persönlich würde dem Kameraden doch höchstwahrscheinlich einen Vogel zeigen. Allerdings wie immer im Zweifelsfall: Nach Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Edit: Die Nennung seines Namens kann der durchgeknallte Figaro natürlich untersagen. [/QUOTE]
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