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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Frage zu Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="guifoc" data-source="post: 2622295" data-attributes="member: 732824"><p>Moin,</p><p>Fakt ist doch die Bilder sind gemacht und entstanden und damit entstehen die Rechte an den Bildern, zunächst für den Fotografen, der sie natürlich mit/ohne Licence an den Blogger, der gebeten hat, weitergeben kann. Für die Rechte am Bild ist nicht entscheidend, wie gelungen die Bilder nun sind oder nicht, sondern die schlichte Tatsache, dass sie gemacht wurden. </p><p>Die Streitfrage müssen dann der Blogger, der etwas veröffentlichen möchte und der Frisör, der etwas nicht veröffentlicht haben möchte, klären. Sicher kann der Frisör versuchen, dem Blogger ds Posten per <strong>einstweiliger Verfügung </strong>(s.u.) zu verbieten , aber das sollte er erstmal gerichtlich relevant darstellen. </p><p>Wenn du dich weiter mit so etwas quälen willst, google mal: <strong>Design- bzw. Geschmacksmusterrecht!</strong></p><p></p><p>Sollte der Frisör der Meinung sein, dass durch eine Darstellung im Blog eine verunglimpfende oder absichtlich falsche Tatsachendarstellung seines "Werkes" stattgefunden hat, kann er auf einen medienrechtlichen Berichtigungsanspruch<strong> nach </strong>Veröffentlichung pochen, welcher dann vom Blogger geleistet werden müsste, und/oder eine eigene Darstellung im Blog fordern, im Sinne einer Gegendarstellung..</p><p>Der Blogger ist dann verpflichtet, eine Berichtigung des eigenen Posts vorzunehmen und ermöglicht damit, die "Beeinträchtigung der Rechte" des Betroffenen zu beseitigen, durch einen Widerruf der Darstellung oder einer Korrektur des "fehlerhaften, unwahren" Teils der Darstellung. Die Berichtigung erfolgt angemessen an vergleichbarer Stelle wie die Erstdarstellung , in dem Fall wohl gleicher Blog, um den erstangesprochenen oder denselbigen Rezipientenkreis anzusprechen.</p><p>Mach dir keine Gedanken um deine Bildrechte, die hast du nun mal per click auf den Auslöser und sicherlich hat der Frisör keine Rechte deine Arbeit zu verbieten..</p><p>Klingt vielleicht unangemessen, <strong>aber die Idee mit dem Vogel zeigen kann man sicher unterstützen</strong>, aber nicht nur dem Frisör, eventuell auch dem Blogger, der für so eine Situation sorgt. Klingt zumindest alles nicht sooo professionell, ein Frisör, der seine Frisuren nicht hinbekommt und ein Blogger, der nicht posten kann. Was dich betrifft:... immerhin scheinen ja 25% der Bilder zu gefallen. Glückwunsch, ein Verhältnis von 1 zu 3 ist doch sehr gut.</p><p><span style="font-size: 22px"></span></p><p><span style="font-size: 22px">Untersagung einer rechtsverletzenden Presse-/Blogberichterstattung noch vor Veröffentlichung</span></p><p><span style="font-size: 22px"></span></p><p></p><p>Hierbei ist zu beachten: Die Untersagung einer rechtswidrigen Presse(blog)bericht-Erstattung kann bereits vor Veröffentlichung im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesprochen werden.</p><p>Die Presse (der Blogger) darf eine Person nur namentlich nennen, wenn es für die Berichterstattung zwingend erforderlich ist und ein berechtigtes öffentliches Interesse daran besteht. Eine Nennung ist dann rechtswidrig, wenn sie den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und der Artikel auch durch eine Abkürzung oder Nichtnennung des Namens möglich ist. </p><p></p><p>Der Frisör wird sicherlich nicht in seinem Allg.Persrecht verletzt und und der Post kann sicher auch ohne Namensnennung des Kaspers erfolgen. </p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p>.....gibt es nen link zum Blog?</p><p></p><p>Guifoc</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="guifoc, post: 2622295, member: 732824"] Moin, Fakt ist doch die Bilder sind gemacht und entstanden und damit entstehen die Rechte an den Bildern, zunächst für den Fotografen, der sie natürlich mit/ohne Licence an den Blogger, der gebeten hat, weitergeben kann. Für die Rechte am Bild ist nicht entscheidend, wie gelungen die Bilder nun sind oder nicht, sondern die schlichte Tatsache, dass sie gemacht wurden. Die Streitfrage müssen dann der Blogger, der etwas veröffentlichen möchte und der Frisör, der etwas nicht veröffentlicht haben möchte, klären. Sicher kann der Frisör versuchen, dem Blogger ds Posten per [B]einstweiliger Verfügung [/B](s.u.) zu verbieten , aber das sollte er erstmal gerichtlich relevant darstellen. Wenn du dich weiter mit so etwas quälen willst, google mal: [B]Design- bzw. Geschmacksmusterrecht![/B] Sollte der Frisör der Meinung sein, dass durch eine Darstellung im Blog eine verunglimpfende oder absichtlich falsche Tatsachendarstellung seines "Werkes" stattgefunden hat, kann er auf einen medienrechtlichen Berichtigungsanspruch[B] nach [/B]Veröffentlichung pochen, welcher dann vom Blogger geleistet werden müsste, und/oder eine eigene Darstellung im Blog fordern, im Sinne einer Gegendarstellung.. Der Blogger ist dann verpflichtet, eine Berichtigung des eigenen Posts vorzunehmen und ermöglicht damit, die "Beeinträchtigung der Rechte" des Betroffenen zu beseitigen, durch einen Widerruf der Darstellung oder einer Korrektur des "fehlerhaften, unwahren" Teils der Darstellung. Die Berichtigung erfolgt angemessen an vergleichbarer Stelle wie die Erstdarstellung , in dem Fall wohl gleicher Blog, um den erstangesprochenen oder denselbigen Rezipientenkreis anzusprechen. Mach dir keine Gedanken um deine Bildrechte, die hast du nun mal per click auf den Auslöser und sicherlich hat der Frisör keine Rechte deine Arbeit zu verbieten.. Klingt vielleicht unangemessen, [B]aber die Idee mit dem Vogel zeigen kann man sicher unterstützen[/B], aber nicht nur dem Frisör, eventuell auch dem Blogger, der für so eine Situation sorgt. Klingt zumindest alles nicht sooo professionell, ein Frisör, der seine Frisuren nicht hinbekommt und ein Blogger, der nicht posten kann. Was dich betrifft:... immerhin scheinen ja 25% der Bilder zu gefallen. Glückwunsch, ein Verhältnis von 1 zu 3 ist doch sehr gut. [SIZE=6] Untersagung einer rechtsverletzenden Presse-/Blogberichterstattung noch vor Veröffentlichung [/SIZE] Hierbei ist zu beachten: Die Untersagung einer rechtswidrigen Presse(blog)bericht-Erstattung kann bereits vor Veröffentlichung im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesprochen werden. Die Presse (der Blogger) darf eine Person nur namentlich nennen, wenn es für die Berichterstattung zwingend erforderlich ist und ein berechtigtes öffentliches Interesse daran besteht. Eine Nennung ist dann rechtswidrig, wenn sie den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und der Artikel auch durch eine Abkürzung oder Nichtnennung des Namens möglich ist. Der Frisör wird sicherlich nicht in seinem Allg.Persrecht verletzt und und der Post kann sicher auch ohne Namensnennung des Kaspers erfolgen. [B] [/B] .....gibt es nen link zum Blog? Guifoc [/QUOTE]
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