PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Frage zu Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 2622320" data-attributes="member: 432756"><p>Kniffelig, ob das unter auch ohne Vertrag (... wir haben ja jetzt nunmal keinen ...) auf eine Regelung abzubilden ist, kann wohl nur ein Fachanwalt annähernd deuten. </p><p>Hier spielen ja ein Haufen Rechte eine Rolle.</p><p>Für den Salon und den Hausflur gilt ja zunächst einmal das Hausrecht - der, der das hat, darf genehmigen oder verbieten, dass davon etwas publiziert wird. Ausnahme wäre draussen, zumindest da, wo die schon erwähnte Panaoramafreiheit gilt.</p><p>Selbst wenn Du jetzt irgendwie freischaufeln kannst, dass Du die panoramafreien Bilder veröffentlichen kannst, weil es womöglich auf Frisuren kein Urheberrecht gibt, musst Du damit rechnen, dass Dir der Friseur dann die Erlaubnis für die nichtpanoramenfreien Bilder aus Gnatz via Hausrecht entzieht. Hier musst Du entscheiden, ob viel gewonnen ist oder ob Du dann für schlechtere Bildveröffentlichungen das Recht für bessere verloren hast.</p><p>Mir gehen da zwei Sachen durch den Kopf:</p><ol> <li data-xf-list-type="ol">Ich wirke ja hier gerne aus so einem akademischen Interesse mit: da ist die Frage mit dem Urheberrecht auf die Frisur. Allgemein sagt man den ganzen Ergebnissen des Handwerks nach, dass sie keine ausreichende Schöpfungshöhe für das Urheberrecht haben und damit keine Werke in dessen Sinn sind. Wenn es allerdings Richtung Kunst geht, ist schnell auch eine Fettecke ein Werk. War das eher Friseur-Handwerk (ein Zopf schreibst Du) oder ein so ungewöhnlich Ding, dass man von Kunst womöglich reden kann? Und ist der Friseur ein Haare-Schnippler oder sonst tatsächlich bei Film, Gala, TV etc. aktiv? Denn da bekommen tatsächlich auch die Visual MakeUp-Artists etc. fallweise Tantiemen. Und auch der Kulissendesigner von Star Wars ist plötzlich nicht mehr einfach nur ein Tischler. Seit 2013 spricht man auch in Deutschland von sog. kleiner Münze, also Anteilen für gerade so Schöpfungshöhe erfüllend. ... ergäbe wieder ein "ja".</li> <li data-xf-list-type="ol">Rechtsgedöns beiseite - mal von der menschlichen Dimension, nennen wir den folgenden Aspekt mal "nein heißt nein", weil das den Kern trifft. Auch Du als Fotograf hast das Recht Bilder von Dir, die Du missraten findest, nicht auszuhändigen. Da kann das Brautpaar noch so betteln und Dein Bild mag das Einzige dieser süßen Szene sein: wenn Du als Fotograf entscheidest, dass Du das nicht rausgeben willst - auch welchen Gründen auch immer - dann darfst Du das. Ich glaube, es gibt bei uns allen Situationen, in denen wir das genießen und gut finden. Unabhängig von der Frage, ob der Friseur - juristisch gesehen - ein großer Künstler ist oder ein kleiner Non-Schöpf-Handwerker: sollte man dieses "Nein"-Recht anderen nicht einfach gewähren, wenn sie mit ihrem Werk nicht zufrieden sind und das nicht publiziert wissen wollen?</li> </ol><p>Klar - bei letzterem Gedanken wird jetzt Deine Arbeit entwertet, Du hast ja auch Arbeitszeit investiert. ...aber auch an vertragliche Regelungen nicht gedacht (... in denen aber wahrscheinlich gestanden hätte: wenn einer aus der Gruppe nicht zufrieden ist, dann wird das nicht publiziert - oder?).</p><p></p><p>Was sagt denn der Frisör dazu, dass Du das in einem anderen Kontext - ohne Nennung seiner Person - nutzt, da Deine Arbeit darin eben schon geronnen ist?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 2622320, member: 432756"] Kniffelig, ob das unter auch ohne Vertrag (... wir haben ja jetzt nunmal keinen ...) auf eine Regelung abzubilden ist, kann wohl nur ein Fachanwalt annähernd deuten. Hier spielen ja ein Haufen Rechte eine Rolle. Für den Salon und den Hausflur gilt ja zunächst einmal das Hausrecht - der, der das hat, darf genehmigen oder verbieten, dass davon etwas publiziert wird. Ausnahme wäre draussen, zumindest da, wo die schon erwähnte Panaoramafreiheit gilt. Selbst wenn Du jetzt irgendwie freischaufeln kannst, dass Du die panoramafreien Bilder veröffentlichen kannst, weil es womöglich auf Frisuren kein Urheberrecht gibt, musst Du damit rechnen, dass Dir der Friseur dann die Erlaubnis für die nichtpanoramenfreien Bilder aus Gnatz via Hausrecht entzieht. Hier musst Du entscheiden, ob viel gewonnen ist oder ob Du dann für schlechtere Bildveröffentlichungen das Recht für bessere verloren hast. Mir gehen da zwei Sachen durch den Kopf: [LIST=1] [*]Ich wirke ja hier gerne aus so einem akademischen Interesse mit: da ist die Frage mit dem Urheberrecht auf die Frisur. Allgemein sagt man den ganzen Ergebnissen des Handwerks nach, dass sie keine ausreichende Schöpfungshöhe für das Urheberrecht haben und damit keine Werke in dessen Sinn sind. Wenn es allerdings Richtung Kunst geht, ist schnell auch eine Fettecke ein Werk. War das eher Friseur-Handwerk (ein Zopf schreibst Du) oder ein so ungewöhnlich Ding, dass man von Kunst womöglich reden kann? Und ist der Friseur ein Haare-Schnippler oder sonst tatsächlich bei Film, Gala, TV etc. aktiv? Denn da bekommen tatsächlich auch die Visual MakeUp-Artists etc. fallweise Tantiemen. Und auch der Kulissendesigner von Star Wars ist plötzlich nicht mehr einfach nur ein Tischler. Seit 2013 spricht man auch in Deutschland von sog. kleiner Münze, also Anteilen für gerade so Schöpfungshöhe erfüllend. ... ergäbe wieder ein "ja". [*]Rechtsgedöns beiseite - mal von der menschlichen Dimension, nennen wir den folgenden Aspekt mal "nein heißt nein", weil das den Kern trifft. Auch Du als Fotograf hast das Recht Bilder von Dir, die Du missraten findest, nicht auszuhändigen. Da kann das Brautpaar noch so betteln und Dein Bild mag das Einzige dieser süßen Szene sein: wenn Du als Fotograf entscheidest, dass Du das nicht rausgeben willst - auch welchen Gründen auch immer - dann darfst Du das. Ich glaube, es gibt bei uns allen Situationen, in denen wir das genießen und gut finden. Unabhängig von der Frage, ob der Friseur - juristisch gesehen - ein großer Künstler ist oder ein kleiner Non-Schöpf-Handwerker: sollte man dieses "Nein"-Recht anderen nicht einfach gewähren, wenn sie mit ihrem Werk nicht zufrieden sind und das nicht publiziert wissen wollen? [/LIST] Klar - bei letzterem Gedanken wird jetzt Deine Arbeit entwertet, Du hast ja auch Arbeitszeit investiert. ...aber auch an vertragliche Regelungen nicht gedacht (... in denen aber wahrscheinlich gestanden hätte: wenn einer aus der Gruppe nicht zufrieden ist, dann wird das nicht publiziert - oder?). Was sagt denn der Frisör dazu, dass Du das in einem anderen Kontext - ohne Nennung seiner Person - nutzt, da Deine Arbeit darin eben schon geronnen ist? [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ▲ = 5, ▼ = 2 und ■ = 7, was ist ▲ × ▼ + ■?
Antworten
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Frage zu Fotorecht
Oben