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Frage zum Urheberrecht
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<blockquote data-quote="Likliksnek" data-source="post: 2458184" data-attributes="member: 248964"><p>Hallo He-Man,</p><p></p><p>bei dem Wasserzeichen sehe ich keine Probleme, das würde m.M. nach unter "ändern" fallen.</p><p>Mit der VG BildKunst wird das schon kniffliger. Da müßte im Prinzip jedes Bild auf das Vorhandensein der Schöpfungshöhe geprüft werden. Das können wir hier im Forum natürlich nicht leisten. </p><p>Außerdem mußt du eigentlich bei der VG BildKunst nachweisen, dass du auch tatsächlich Geld mit deiner Urheberschaft verdienst (zumindest war das mal so, oder haben die das geändert?) damit nicht jede Oma die Fotos von ihrem Enkel dort angeben kann. </p><p>Aber wenn du deine neuen Schöpfungen nicht verkaufen kannst, wird das schwierig, es sein denn du bist generell sowieso als Urheber dort gemeldet und verdienst dein Geld auch sonst damit.</p><p>Die Mindest-Ausschüttung der VG BildKunst beträgt 50,-, ob sich da z.B. eventuelle Anwaltskosten zur Feststellung der Schöpfungshöhe lohnen, mußt du selbst entscheiden.</p><p></p><p>Pauschal wird man deine Frage leider nicht beantworten können.</p><p></p><p>Viele Grüße</p><p>Liklik</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Likliksnek, post: 2458184, member: 248964"] Hallo He-Man, bei dem Wasserzeichen sehe ich keine Probleme, das würde m.M. nach unter "ändern" fallen. Mit der VG BildKunst wird das schon kniffliger. Da müßte im Prinzip jedes Bild auf das Vorhandensein der Schöpfungshöhe geprüft werden. Das können wir hier im Forum natürlich nicht leisten. Außerdem mußt du eigentlich bei der VG BildKunst nachweisen, dass du auch tatsächlich Geld mit deiner Urheberschaft verdienst (zumindest war das mal so, oder haben die das geändert?) damit nicht jede Oma die Fotos von ihrem Enkel dort angeben kann. Aber wenn du deine neuen Schöpfungen nicht verkaufen kannst, wird das schwierig, es sein denn du bist generell sowieso als Urheber dort gemeldet und verdienst dein Geld auch sonst damit. Die Mindest-Ausschüttung der VG BildKunst beträgt 50,-, ob sich da z.B. eventuelle Anwaltskosten zur Feststellung der Schöpfungshöhe lohnen, mußt du selbst entscheiden. Pauschal wird man deine Frage leider nicht beantworten können. Viele Grüße Liklik [/QUOTE]
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