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Frage zur Mietwohnung
Beitrag
<blockquote data-quote="dagdavincy" data-source="post: 2186415" data-attributes="member: 585415"><p><strong>AW: Frage zur Mietwohnung</strong></p><p></p><p>Wenn beim Bezug der Wohnung bauseits ein Rolladen vorhanden war, so ist das Teil der Mietsache und des Vertrages. Vorausgsetzt, nichts anderes wurde vereinbart.</p><p>Wenn Teile der Mietsache unbrauchbar sind - in meinem Fall war es eine Dusche - kann eine Mietminderung geltend werden. Die darf jedoch nicht einseitig durch Kürzung der Miete durchgeführt werden sondern <strong>muß schriftlich angekündigt werden</strong>. Zur Höhe der Mietminderung gibt es Listen (xx% von der Kaltmiete).</p><p>Die Minderung tritt erst ab dem Tage der schriftl. Zustellung ein!</p><p>Dem Vermieter muss eine angemessene Frist eingeräumt werden um tätig zu werden. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Mieter selbst einen Fachbetrieb seiner Wahl beauftragen. Die Kosten können dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.</p><p></p><p>Wenn ein mündl. Gespräch ergebnislos bleibt empfehle ich unbedingt Mieterverein o. andere Rechtsberatung um als Laie "wasserdicht" und rechtlich unangreifbar vorzugehen.</p><p></p><p>Mit besten Grüssen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="dagdavincy, post: 2186415, member: 585415"] [b]AW: Frage zur Mietwohnung[/b] Wenn beim Bezug der Wohnung bauseits ein Rolladen vorhanden war, so ist das Teil der Mietsache und des Vertrages. Vorausgsetzt, nichts anderes wurde vereinbart. Wenn Teile der Mietsache unbrauchbar sind - in meinem Fall war es eine Dusche - kann eine Mietminderung geltend werden. Die darf jedoch nicht einseitig durch Kürzung der Miete durchgeführt werden sondern [B]muß schriftlich angekündigt werden[/B]. Zur Höhe der Mietminderung gibt es Listen (xx% von der Kaltmiete). Die Minderung tritt erst ab dem Tage der schriftl. Zustellung ein! Dem Vermieter muss eine angemessene Frist eingeräumt werden um tätig zu werden. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Mieter selbst einen Fachbetrieb seiner Wahl beauftragen. Die Kosten können dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. Wenn ein mündl. Gespräch ergebnislos bleibt empfehle ich unbedingt Mieterverein o. andere Rechtsberatung um als Laie "wasserdicht" und rechtlich unangreifbar vorzugehen. Mit besten Grüssen [/QUOTE]
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