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(Digitale) Fotografie allgemein
Geburtstag als Fotograf?
Beitrag
<blockquote data-quote="aaarghh" data-source="post: 2102946" data-attributes="member: 246709"><p><strong>AW: Geburtstag als Fotograf?</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Auch als Privatperson kann man eine Rechnung schreiben. Ein Gewerbe ist dafür nicht notwendig. Aber egal ob der Auftraggeber eine Rechnung verlangt oder nicht, der Betrag muss in der Steuererklärung angegeben werden. <u>Immer</u> wenn Geld den Eigentümer wechselt hält der Staat die Hand auf, mit oder ohne Gewerbe. Ob Beträge für die keine Belege existieren tatsächlich steuerlich geltend gemacht werden steht bei manchen Leuten halt auf einem anderen Blatt.</p><p></p><p>Wenn der Auftraggeber eine Rechnung verlangt dann muss der Auftragnehmer eine solche ausstellen <u><strong><a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html" target="_blank">(§368 BGB)</a></strong><em><strong>.</strong></em></u> Ob das Ding jetzt Rechnung oder Quittung heißt und ob ist dabei nebensächlich. Beides ist ein Nachweis über den Geldfluss von A nach B.</p><p></p><p>Die Zahlungspflicht des Auftraggebers hängt nicht von einer etwaigen Gewerbeanmeldung des Auftragnehmers ab.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="aaarghh, post: 2102946, member: 246709"] [b]AW: Geburtstag als Fotograf?[/b] Auch als Privatperson kann man eine Rechnung schreiben. Ein Gewerbe ist dafür nicht notwendig. Aber egal ob der Auftraggeber eine Rechnung verlangt oder nicht, der Betrag muss in der Steuererklärung angegeben werden. [U]Immer[/U] wenn Geld den Eigentümer wechselt hält der Staat die Hand auf, mit oder ohne Gewerbe. Ob Beträge für die keine Belege existieren tatsächlich steuerlich geltend gemacht werden steht bei manchen Leuten halt auf einem anderen Blatt. Wenn der Auftraggeber eine Rechnung verlangt dann muss der Auftragnehmer eine solche ausstellen [U][B][URL="http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html"](§368 BGB)[/URL][/B][I][B].[/B][/I][/U] Ob das Ding jetzt Rechnung oder Quittung heißt und ob ist dabei nebensächlich. Beides ist ein Nachweis über den Geldfluss von A nach B. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers hängt nicht von einer etwaigen Gewerbeanmeldung des Auftragnehmers ab. [/QUOTE]
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