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(Digitale) Fotografie allgemein
Geburtstag als Fotograf?
Beitrag
<blockquote data-quote="ggvideo" data-source="post: 2103629"><p><strong>AW: Geburtstag als Fotograf?</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>BGB § 631</p><p>Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag.</p><p></p><p>(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.</p><p></p><p>"Wer nicht kann, soll sich nicht an den Tisch setzen." Ich denke der AG muss sagen was er will und was er dafür bezahlt, und der AN muss bestätigen, dass er das in der vereinbarten Qualität, fristgemäß erledigen kann. Da bei einem Werksvertrag der Erfolg geschuldet ist (beim Leistungsvertrag lediglich die Bereitschaft zur Ausführung z.B. Arbeitsvertrag) ist natürlich bei Nichterfüllung ein angemessener Schadenersatz fällig.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ggvideo, post: 2103629"] [b]AW: Geburtstag als Fotograf?[/b] BGB § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag. (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. "Wer nicht kann, soll sich nicht an den Tisch setzen." Ich denke der AG muss sagen was er will und was er dafür bezahlt, und der AN muss bestätigen, dass er das in der vereinbarten Qualität, fristgemäß erledigen kann. Da bei einem Werksvertrag der Erfolg geschuldet ist (beim Leistungsvertrag lediglich die Bereitschaft zur Ausführung z.B. Arbeitsvertrag) ist natürlich bei Nichterfüllung ein angemessener Schadenersatz fällig. [/QUOTE]
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