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(Digitale) Fotografie allgemein
Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Beitrag
<blockquote data-quote="aaarghh" data-source="post: 1895449" data-attributes="member: 246709"><p><strong>AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Künstler arbeiten doch nicht ausschließlich selbstlos bzw. auf eigenes Risiko. Es ist völlig legitim und legal, wenn man als Künstler Auftragsarbeiten annimmt. Sonst würde das ja bedeuten, dass man nur Künstler ist, wenn man aus eigenem Antrieb und ohne jeden Auftrag arbeitet. Ein Goldschmied z. B., der nur eigene Entwürfe herstellt, dies allerdings im Kundenauftrag, würde auch als Künstler gelten. Und das gilt für alle anderen künstlerisch Tätigen genau so.</p><p></p><p>Du gehst direkt zum Finanzamt, nicht zum Ordnungsamt. Dort meldest Du Deine Tätigkeit wie beschrieben an.</p><p></p><p>Für den tatsächlichen künstlerischen Anteil Deiner Arbeit interessiert sich das Finanzamt nicht. Trotzdem sollte auf Deinen Rechnungen ein Bezug zur künstlerischen Tätigkeit stehen, z.B. "Bildkomposition vom Brautpaar" und nicht "Fotografien von der Feier".</p><p>Sollten wider allen Erwarten von offizieller Stelle Fragen nach Mustern Deiner Arbeit kommen, so hast Du bestimmt einige Dateien auf Lager, die Du dann präsentieren kannst.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="aaarghh, post: 1895449, member: 246709"] [b]AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?![/b] Künstler arbeiten doch nicht ausschließlich selbstlos bzw. auf eigenes Risiko. Es ist völlig legitim und legal, wenn man als Künstler Auftragsarbeiten annimmt. Sonst würde das ja bedeuten, dass man nur Künstler ist, wenn man aus eigenem Antrieb und ohne jeden Auftrag arbeitet. Ein Goldschmied z. B., der nur eigene Entwürfe herstellt, dies allerdings im Kundenauftrag, würde auch als Künstler gelten. Und das gilt für alle anderen künstlerisch Tätigen genau so. Du gehst direkt zum Finanzamt, nicht zum Ordnungsamt. Dort meldest Du Deine Tätigkeit wie beschrieben an. Für den tatsächlichen künstlerischen Anteil Deiner Arbeit interessiert sich das Finanzamt nicht. Trotzdem sollte auf Deinen Rechnungen ein Bezug zur künstlerischen Tätigkeit stehen, z.B. "Bildkomposition vom Brautpaar" und nicht "Fotografien von der Feier". Sollten wider allen Erwarten von offizieller Stelle Fragen nach Mustern Deiner Arbeit kommen, so hast Du bestimmt einige Dateien auf Lager, die Du dann präsentieren kannst. [/QUOTE]
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