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(Digitale) Fotografie allgemein
Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Beitrag
<blockquote data-quote="Micha8583" data-source="post: 1895624" data-attributes="member: 399547"><p><strong>AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!</strong></p><p></p><p>Nachdem die unterschiede zwischen handwerklichem Fotograf (mit Ausbildung, Prüfung, Brief) und dem fotografierenden Künstlern (ohne Ausbildung) geklärt ist, zu den Konsequenzen: ein Handwerker zahlt in die Handwerkskammer. Ein Künstler in die Künstlerkasse. Der Rattenschwanz an Finanzabgaben hintendran sei besser den Experten und Vollzeitfreiberuflern überlassen.</p><p>Du bist, wenn ich richtig gelesen habe, bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis. </p><p>Fein.</p><p>Damit wären die Sozialabgaben abgedeckt.</p><p>Was du dann machst, ist eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben, und zwar als fotografisch künstlerischer Gestalter. </p><p>Du solltest deinen Hauptchef von der Nebentätigkeit in Kenntnis setzen und darauf achten, daß deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreitet und Urlaub auch als solcher wahrgenommen wird.</p><p>Dann solltest du auf alle Fälle beim Finanzamt eine Gewinn/ Verlustrechnung abgeben; in diesem Falle brauchst du nicht mal eine Gewerbeanmeldung (du bist ja bereits in einem Arbeitsverhältnis). </p><p>Spätestens, wenn dein Nebenverdienst in die Region deines Haupteinkommens gelangt, solltest du mit einem Steuerberater sprechen, weil dann nicht mehr von einem reinen Nebenverdienst ausgegangen werden kann. </p><p>Aber das alles sind ungelegte Eier, hol dir Tips vom Steuerprofi, Beratungsgespräche sind gar nicht so teuer.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Micha8583, post: 1895624, member: 399547"] [b]AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?![/b] Nachdem die unterschiede zwischen handwerklichem Fotograf (mit Ausbildung, Prüfung, Brief) und dem fotografierenden Künstlern (ohne Ausbildung) geklärt ist, zu den Konsequenzen: ein Handwerker zahlt in die Handwerkskammer. Ein Künstler in die Künstlerkasse. Der Rattenschwanz an Finanzabgaben hintendran sei besser den Experten und Vollzeitfreiberuflern überlassen. Du bist, wenn ich richtig gelesen habe, bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis. Fein. Damit wären die Sozialabgaben abgedeckt. Was du dann machst, ist eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben, und zwar als fotografisch künstlerischer Gestalter. Du solltest deinen Hauptchef von der Nebentätigkeit in Kenntnis setzen und darauf achten, daß deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreitet und Urlaub auch als solcher wahrgenommen wird. Dann solltest du auf alle Fälle beim Finanzamt eine Gewinn/ Verlustrechnung abgeben; in diesem Falle brauchst du nicht mal eine Gewerbeanmeldung (du bist ja bereits in einem Arbeitsverhältnis). Spätestens, wenn dein Nebenverdienst in die Region deines Haupteinkommens gelangt, solltest du mit einem Steuerberater sprechen, weil dann nicht mehr von einem reinen Nebenverdienst ausgegangen werden kann. Aber das alles sind ungelegte Eier, hol dir Tips vom Steuerprofi, Beratungsgespräche sind gar nicht so teuer. [/QUOTE]
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