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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Beitrag
<blockquote data-quote="patrick_l" data-source="post: 1895969" data-attributes="member: 194379"><p><strong>AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!</strong></p><p></p><p>Ich arbeite auf Rechnung. Je nachdem was jetzt an Leistung geboten wird. Erste Phase, festhalten was soll gemacht werden. Dann wird z.B. ein erstes Skribbel vorgelegt. Anschließend geht es in die Produktion (an die Umsetzung). Nach Zahlungseingang wird dann das hergestellte Medium, Print etc. versendet / bzw. ausgehändigt. </p><p></p><p>Wichtig ist halt das du am Ende des Jahres dem Finanzamt entsprechend etwas vorlegen kannst. Also geschriebene Rechnungen und der gleichen. Bar auf die Hand geht auch, solang es quittiert wurde. Halt damit du einen Nachweis hast.</p><p></p><p>Edit:</p><p>Bei deinen ganzen offen Fragen rate ich dir aber vor allem dazu dich beim Finanzamt zu erkundigen. Dort sitzen zwar nicht immer <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /> aber meistens kompetente Sachbearbeiter, die dir sämtliche Fragen rechtsverbindlich (Steuerrecht) beantworten können. Auch gibt es zusätzlich Broschüren die einen weiter informieren.</p><p></p><p>Edit 2:</p><p>Für Quittungen gibt es im übrigen im Schreibwarenhandel unterschiedliche Blöcke (inkl. Durchschrift). Hier einfach passend zur Quittung am PC alles in einer Tabelle archivieren. Am Ende des Jahres ausdrucken und mit den Durchschriften beim FA abgeben.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="patrick_l, post: 1895969, member: 194379"] [b]AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?![/b] Ich arbeite auf Rechnung. Je nachdem was jetzt an Leistung geboten wird. Erste Phase, festhalten was soll gemacht werden. Dann wird z.B. ein erstes Skribbel vorgelegt. Anschließend geht es in die Produktion (an die Umsetzung). Nach Zahlungseingang wird dann das hergestellte Medium, Print etc. versendet / bzw. ausgehändigt. Wichtig ist halt das du am Ende des Jahres dem Finanzamt entsprechend etwas vorlegen kannst. Also geschriebene Rechnungen und der gleichen. Bar auf die Hand geht auch, solang es quittiert wurde. Halt damit du einen Nachweis hast. Edit: Bei deinen ganzen offen Fragen rate ich dir aber vor allem dazu dich beim Finanzamt zu erkundigen. Dort sitzen zwar nicht immer ;) aber meistens kompetente Sachbearbeiter, die dir sämtliche Fragen rechtsverbindlich (Steuerrecht) beantworten können. Auch gibt es zusätzlich Broschüren die einen weiter informieren. Edit 2: Für Quittungen gibt es im übrigen im Schreibwarenhandel unterschiedliche Blöcke (inkl. Durchschrift). Hier einfach passend zur Quittung am PC alles in einer Tabelle archivieren. Am Ende des Jahres ausdrucken und mit den Durchschriften beim FA abgeben. [/QUOTE]
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