PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Beitrag
<blockquote data-quote="Panobilder" data-source="post: 1896752" data-attributes="member: 558356"><p><strong>AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!</strong></p><p></p><p>Ich schlage - gutgemeint - vor, dass alle, die bisher zwar viele korrekte Antworten und "Tips" gaben, sich bei einigen der offiziellen Seiten nochmals informieren bevor sich (zu den guten Infos) noch weitere "nicht ganz korrekte" Infos einschleichen... denn auch davon sind jede Menge zu finden...</p><p></p><p>Nur mal als einige wenige "Hinweise".</p><p></p><p>Der Thread ist bereits viele Seiten lang und ziemlich unübersichtlich, das find ich jetzt bei dem wirklich anspruchsvollen Thema suboptimal... ;-)</p><p></p><p>Ich lese da z.B.:</p><p>"Kleingewerbe" - das gibt es so aber nicht... gemeint ist wohl die Kleinunternehmer bzw eben die Kleinunternehmerregelung.</p><p></p><p>ZvenD hat schon vieles klargestellt in seinen, hier noch ein paar wenige "Hinweise" von mir.</p><p></p><p>Ich bin selbständiger freier Fotograf, war viele Jahre lang Kleinunternehmer, zuerst nur nebenberuflich, dann hauptberuflich.</p><p></p><p>Bin auch als hauptberuflicher, selbständiger Einzelunternehmer von der "Buchhaltungspflicht" befreit, was aber in der Praxis keinen sooo wahnsinnig grossen Unterschied macht.</p><p>Denn auch für die jährliche EÜR und erst Recht für die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, muss man als Einzelunternehmer mit derselben Buchhaltungs-Sorgfalt und ähnlichen "buchhalterischen Methoden", die "Zahlen" aufbereiten....</p><p></p><p>Zum Thema:</p><p>freiberuflicher Künstler oder handwerklicher Gewerbepflichtiger gibt es ebenfalls sehr viel zum Lesen im Netz...</p><p>Ich kann dazu aus eigener Erfahrung sagen.</p><p>Eine formlose Meldung ("2 Zeiler") beim zuständigen Finanzamt, dass man ab Datum xy als künstlerischer Fotograf tätig sein wird, reicht für diesen Zweck vollkommen aus.</p><p>Aber dann ja keine Meldung bei irgendeinem anderen Amt und niemals die Wörter "Handwerk" oder "Gewerbe" schreiben oder nutzen!</p><p></p><p>Es kommt so oder so irgendwann der Zeitpunkt, an dem das FA die Tätigkeit prüft und festlegt, ob Deine arbeit als gewerblich oder künstlerisch eingestuft wird.</p><p>Und dann kann es sein dass man für zurückliegende Jahre nachträglich als "Gewerblicher" "besteuert" wird. Das bedeutet meist eine Nachzahlung...</p><p></p><p>Da die Bereiche:</p><p>Passbild, Portrait, Hochzeit u.a. fast immer als handwerklich eingestuft werden, würde ich definitiv ein Gewerbe anmelden, wenn ich das als Hauptbereich der Einnahmen buchen würde!</p><p></p><p>Thema: Abschreibungen ( AfA):</p><p>Meine Digitalen SLRs setzte ich auf 3 bzw.4 Jahre ab.</p><p>Alle Objektive auf 7 Jahre.</p><p>Alle analogen Kameras auch auf 7 Jahre.</p><p>Die 3 oder 4 Jahre entsprechen dem realen Zeitraum, denn nach 3 Jahren ist das Ding nix mehr wert und deshalb akzeptieren dies wohl die meisten FAs.</p><p>Hinweis: Mann kann und sollte sich zwar schon an die Empfehlungen halten, wenn man aber glaubhaft begründen kann, dass die 3 Jahre (oder was auch immer) realistisch sind, dann klappt das auch i.d.R.</p><p></p><p>Und ein ganz anderes Thema:</p><p>Der Threadopener will Hochzeitsfotografie professionell anbieten, richtig?</p><p>Da wünsch ich Dir: Alles Glück das man bekommen kann, das ist ein heissumkämpfter Markt!</p><p></p><p>GUTE Hochzeitsfotografen sind jedoch relativ selten, also Du könntest, wenn Du das Zeug dazu hast, auch heute noch erfolgreich werden damit! </p><p>Die Praxis zeigt aber auch, dass sich etliche der "Jungfotografen" besonders in diesem Bereich deutlich überschätzen, bzw die Schwierigkeiten deutlich unterschätzen.</p><p></p><p>Es ist nicht nur die Fotografie selbst, sondern auch sämtliche organisatorischen Notwendigkeiten</p><p></p><p>Thema: Vorsteuerabzug:</p><p>Als Kleinunternehmer schreibt man bei Anschaffungen und Ausgaben ja nicht den Nettobetrag, sondern den vollen Bruttobetrag ab.</p><p>Man "verliert" deshalb nix, auch wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist ;-)</p><p></p><p>Thema: Vollzeit / Teilzeit, Nebenberuflich / Hauptberuflich</p><p>Diese Begriffe sind dem FA vollkommen egal, die Steuerechtlichen Unternehmer-Regeln sind immer dieselben.</p><p></p><p>Thema:</p><p>Monatliche Umsatzsteuermeldung ( bedeutet ja Zeitaufwand):</p><p>Wenn man zuerst nebenberuflicher Kleinunternehmer ist und dann nach einigen Jahren sich als "hauptberuflicher Vollzeitselbständiger" beim FA meldet, dann hat man eine gute Chance, im ersten Jahr der (eigentlich monatlichen) Umsatzsteuermeldunspflicht eine jährliche UmSt.Meldung zu vereinbaren.</p><p>Bei mir hat das im ersten "Vollzeit-Jahr" geklappt, das war schon eine Erleichterung.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Panobilder, post: 1896752, member: 558356"] [b]AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?![/b] Ich schlage - gutgemeint - vor, dass alle, die bisher zwar viele korrekte Antworten und "Tips" gaben, sich bei einigen der offiziellen Seiten nochmals informieren bevor sich (zu den guten Infos) noch weitere "nicht ganz korrekte" Infos einschleichen... denn auch davon sind jede Menge zu finden... Nur mal als einige wenige "Hinweise". Der Thread ist bereits viele Seiten lang und ziemlich unübersichtlich, das find ich jetzt bei dem wirklich anspruchsvollen Thema suboptimal... ;-) Ich lese da z.B.: "Kleingewerbe" - das gibt es so aber nicht... gemeint ist wohl die Kleinunternehmer bzw eben die Kleinunternehmerregelung. ZvenD hat schon vieles klargestellt in seinen, hier noch ein paar wenige "Hinweise" von mir. Ich bin selbständiger freier Fotograf, war viele Jahre lang Kleinunternehmer, zuerst nur nebenberuflich, dann hauptberuflich. Bin auch als hauptberuflicher, selbständiger Einzelunternehmer von der "Buchhaltungspflicht" befreit, was aber in der Praxis keinen sooo wahnsinnig grossen Unterschied macht. Denn auch für die jährliche EÜR und erst Recht für die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, muss man als Einzelunternehmer mit derselben Buchhaltungs-Sorgfalt und ähnlichen "buchhalterischen Methoden", die "Zahlen" aufbereiten.... Zum Thema: freiberuflicher Künstler oder handwerklicher Gewerbepflichtiger gibt es ebenfalls sehr viel zum Lesen im Netz... Ich kann dazu aus eigener Erfahrung sagen. Eine formlose Meldung ("2 Zeiler") beim zuständigen Finanzamt, dass man ab Datum xy als künstlerischer Fotograf tätig sein wird, reicht für diesen Zweck vollkommen aus. Aber dann ja keine Meldung bei irgendeinem anderen Amt und niemals die Wörter "Handwerk" oder "Gewerbe" schreiben oder nutzen! Es kommt so oder so irgendwann der Zeitpunkt, an dem das FA die Tätigkeit prüft und festlegt, ob Deine arbeit als gewerblich oder künstlerisch eingestuft wird. Und dann kann es sein dass man für zurückliegende Jahre nachträglich als "Gewerblicher" "besteuert" wird. Das bedeutet meist eine Nachzahlung... Da die Bereiche: Passbild, Portrait, Hochzeit u.a. fast immer als handwerklich eingestuft werden, würde ich definitiv ein Gewerbe anmelden, wenn ich das als Hauptbereich der Einnahmen buchen würde! Thema: Abschreibungen ( AfA): Meine Digitalen SLRs setzte ich auf 3 bzw.4 Jahre ab. Alle Objektive auf 7 Jahre. Alle analogen Kameras auch auf 7 Jahre. Die 3 oder 4 Jahre entsprechen dem realen Zeitraum, denn nach 3 Jahren ist das Ding nix mehr wert und deshalb akzeptieren dies wohl die meisten FAs. Hinweis: Mann kann und sollte sich zwar schon an die Empfehlungen halten, wenn man aber glaubhaft begründen kann, dass die 3 Jahre (oder was auch immer) realistisch sind, dann klappt das auch i.d.R. Und ein ganz anderes Thema: Der Threadopener will Hochzeitsfotografie professionell anbieten, richtig? Da wünsch ich Dir: Alles Glück das man bekommen kann, das ist ein heissumkämpfter Markt! GUTE Hochzeitsfotografen sind jedoch relativ selten, also Du könntest, wenn Du das Zeug dazu hast, auch heute noch erfolgreich werden damit! Die Praxis zeigt aber auch, dass sich etliche der "Jungfotografen" besonders in diesem Bereich deutlich überschätzen, bzw die Schwierigkeiten deutlich unterschätzen. Es ist nicht nur die Fotografie selbst, sondern auch sämtliche organisatorischen Notwendigkeiten Thema: Vorsteuerabzug: Als Kleinunternehmer schreibt man bei Anschaffungen und Ausgaben ja nicht den Nettobetrag, sondern den vollen Bruttobetrag ab. Man "verliert" deshalb nix, auch wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist ;-) Thema: Vollzeit / Teilzeit, Nebenberuflich / Hauptberuflich Diese Begriffe sind dem FA vollkommen egal, die Steuerechtlichen Unternehmer-Regeln sind immer dieselben. Thema: Monatliche Umsatzsteuermeldung ( bedeutet ja Zeitaufwand): Wenn man zuerst nebenberuflicher Kleinunternehmer ist und dann nach einigen Jahren sich als "hauptberuflicher Vollzeitselbständiger" beim FA meldet, dann hat man eine gute Chance, im ersten Jahr der (eigentlich monatlichen) Umsatzsteuermeldunspflicht eine jährliche UmSt.Meldung zu vereinbaren. Bei mir hat das im ersten "Vollzeit-Jahr" geklappt, das war schon eine Erleichterung. [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ▲ = 5, ▼ = 2 und ■ = 7, was ist ▲ × ▼ + ■?
Antworten
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Oben