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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Beitrag
<blockquote data-quote="BigAl" data-source="post: 1898029" data-attributes="member: 371885"><p><strong>AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!</strong></p><p></p><p></p><p>Sehe ich auch so. Ich habe jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, aber ich habe es damals (vor ~15 Jahren) auch so gemacht. Zum FA, Gewerbeschein "gekauft" für damals schlappe 20DM glaub ich. Über alles andere sollte man sich informieren, aber das kann erst einmal warten.</p><p>Ich habe als "Beleuchter" bei Film und Fernsehen angefangen, aber habe mir direkt in den Gewerbeschein auch noch "Kameramann" (als was ich heute tatsächlich arbeite), "Fotograf" und einiges mehr eintragen lassen.</p><p></p><p>Ein Gewerbe als Fotograf kann eigentlich Hinz und Kunz anmelden, weil (wie auf der ersten Seite schon erwähnt wurde) die Berufsbezeichnung nicht mehr geschützt ist.</p><p></p><p>Ich bin mir nicht sicher ob sich da bis heute was geändert hat, aber es war nicht kompliziert. Allerdings musste ich schmerzlich feststellen, dass die ersten 2 Jahre keine Steuer vom FA eingefordert wurde, aber dann ein Bescheid mit Steuernachzahlung UND Vorauszahlung fürs 3. Jahr kam. Das war etwas blauäugig von mir, deshalb erwähne ich es. Und ich habe bei weitem mehr Rechnungen gestellt als im Freibetrag festgelegt war :uhm:</p><p></p><p>Aber eigentlich ist die ganze Sache recht unkompliziert, wenn man sich beim FA etwas informiert.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="BigAl, post: 1898029, member: 371885"] [b]AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?![/b] Sehe ich auch so. Ich habe jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, aber ich habe es damals (vor ~15 Jahren) auch so gemacht. Zum FA, Gewerbeschein "gekauft" für damals schlappe 20DM glaub ich. Über alles andere sollte man sich informieren, aber das kann erst einmal warten. Ich habe als "Beleuchter" bei Film und Fernsehen angefangen, aber habe mir direkt in den Gewerbeschein auch noch "Kameramann" (als was ich heute tatsächlich arbeite), "Fotograf" und einiges mehr eintragen lassen. Ein Gewerbe als Fotograf kann eigentlich Hinz und Kunz anmelden, weil (wie auf der ersten Seite schon erwähnt wurde) die Berufsbezeichnung nicht mehr geschützt ist. Ich bin mir nicht sicher ob sich da bis heute was geändert hat, aber es war nicht kompliziert. Allerdings musste ich schmerzlich feststellen, dass die ersten 2 Jahre keine Steuer vom FA eingefordert wurde, aber dann ein Bescheid mit Steuernachzahlung UND Vorauszahlung fürs 3. Jahr kam. Das war etwas blauäugig von mir, deshalb erwähne ich es. Und ich habe bei weitem mehr Rechnungen gestellt als im Freibetrag festgelegt war :uhm: Aber eigentlich ist die ganze Sache recht unkompliziert, wenn man sich beim FA etwas informiert. [/QUOTE]
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