PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Sonstiges
Office, Software, Hardware, Technische Fragen
Hardware, Zubehör & technische Fragen
Grafikkarte defekt - Beweislastumkehr
Beitrag
<blockquote data-quote="rilight" data-source="post: 2467789" data-attributes="member: 77589"><p>Kurze Ergänzung: Die 26/36 des Kaufpreises die mir erstattet werden sollen, sind nur Kulanz keine Gewährleistung. Diese wurde vollständig abgelehnt.</p><p></p><p>[USER=111876]@essdreipro[/USER]</p><p>Der Schutz soll natürlich nicht 'nur' für den Kunden bestehen.</p><p></p><p>Der Gesetzgeber sagt sinngemäß:</p><p>- §433 BGB -> die Sache muss frei von Mängeln sein</p><p>- §434 BGB -> Eignung für gedachte Verwendung <> sonst -> Mangel -> §439 BGB Recht auf Nachbesserung</p><p></p><p>- §476 beschreibt die Beweislastumkehr -> Die angeführten Kommentare belegen meiner Meinung nach schon, dass die Karte zum Zeitpunkt des Kaufs durchaus bereits diesen Defekt besessen hat.</p><p></p><p>[USER=58423]@denyo111[/USER]</p><p>Mit nicht nützen meine ich, dass ein Händler die Beweislastumkehr vorschiebt und daher jede Gewährleistung verweigert, da es dem Kunden sehr schwer fällt das Gegenteil zu beweisen.</p><p></p><p>Gruß rilight</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="rilight, post: 2467789, member: 77589"] Kurze Ergänzung: Die 26/36 des Kaufpreises die mir erstattet werden sollen, sind nur Kulanz keine Gewährleistung. Diese wurde vollständig abgelehnt. [USER=111876]@essdreipro[/USER] Der Schutz soll natürlich nicht 'nur' für den Kunden bestehen. Der Gesetzgeber sagt sinngemäß: - §433 BGB -> die Sache muss frei von Mängeln sein - §434 BGB -> Eignung für gedachte Verwendung <> sonst -> Mangel -> §439 BGB Recht auf Nachbesserung - §476 beschreibt die Beweislastumkehr -> Die angeführten Kommentare belegen meiner Meinung nach schon, dass die Karte zum Zeitpunkt des Kaufs durchaus bereits diesen Defekt besessen hat. [USER=58423]@denyo111[/USER] Mit nicht nützen meine ich, dass ein Händler die Beweislastumkehr vorschiebt und daher jede Gewährleistung verweigert, da es dem Kunden sehr schwer fällt das Gegenteil zu beweisen. Gruß rilight [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ▲ = 7, ▼ = 3, ◇ = 2 und die Summe von ▲ und ▼ durch ◇ geteilt wird, was ist das Ergebnis?
Antworten
Start
Forum
Sonstiges
Office, Software, Hardware, Technische Fragen
Hardware, Zubehör & technische Fragen
Grafikkarte defekt - Beweislastumkehr
Oben