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Grafikkarte defekt - Beweislastumkehr
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<blockquote data-quote="lachender_engel" data-source="post: 2468023" data-attributes="member: 288646"><p>Aaaallllsssoooo, kurz zur Klarstellung:</p><p>Im Handelsrechts wird von Garantie und Sachmangel (im Volksmund auch Gewährleistung) unterschieden. Gesetzlich ich eine Gewährleistung von 24 Monaten vorgeschrieben, für jeden neuen Artikel. Ansprechpartner ist und bleibt der Händler.</p><p>Nun sagt das Gesetz, dass es bei einem Defekt innerhalb der esten 6 Monate davon ausgeht, dass er (der Defekt) oder seine Ursache schon bei Übergabe vorhanden war. Das Gegenteil muss der Händler beweisen. Ab dem 7ten Monat ergeht die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Kunde beweisen muss, dass der Defekt oder dessen Ursache schon bei Auslieferung vorhanden war.</p><p>Kann der TE beweisen, dass seine Grafkkarte schon vorher defekt war (Zeugen, Gutachten, etc.), dann muss der Händler den Sachmangel anerkennen und entsprechend reagieren.</p><p>Lässt sich der Beweis nicht erbringen, dann hat der Kunde keine Rechte an einer kostenlosen Reparatur/einen Austausche.</p><p></p><p>Nun gibt es Hersteller, die eine sogenannte "Herstellergarantie" geben. Zum Beispiel AVM gewährt 5 Jahre Garantie. Hat eiN Produkt ab dem 7ten Monat einen Defekt muss sich der Kunde direkt an den Hersteller, zur Durchsetzung der Ansprüche, wenden.</p><p>Nun die Preisfrage: Hat der Hersteller Sapphire eine erweiterte Garantie?! Nein, hat er nicht - was nachzulesen ist.</p><p></p><p>Ergo mein Tipp: Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dann versuche zu beweisen, dass der Mangel bereits in den ersten 6 Monaten auftrat (wenn auch sporadisch). Hast Du keine RSV, dann nimm die 26/36 und kaufe Dir was Neues.</p><p></p><p>NACHTRAG: Die Garantie/Gewährleistung ist eine "Spielregel" des Handels, an die sich beide Seiten - Kunde und Hersteller - halten muss. Sich nicht daran zu halten und im nachhinein böses zu unterstellen, zeugt von wenig Eigenverantwortung (für die Konsequenzen der eigenen - wenn auch ausgelassenen - Handlung).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="lachender_engel, post: 2468023, member: 288646"] Aaaallllsssoooo, kurz zur Klarstellung: Im Handelsrechts wird von Garantie und Sachmangel (im Volksmund auch Gewährleistung) unterschieden. Gesetzlich ich eine Gewährleistung von 24 Monaten vorgeschrieben, für jeden neuen Artikel. Ansprechpartner ist und bleibt der Händler. Nun sagt das Gesetz, dass es bei einem Defekt innerhalb der esten 6 Monate davon ausgeht, dass er (der Defekt) oder seine Ursache schon bei Übergabe vorhanden war. Das Gegenteil muss der Händler beweisen. Ab dem 7ten Monat ergeht die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Kunde beweisen muss, dass der Defekt oder dessen Ursache schon bei Auslieferung vorhanden war. Kann der TE beweisen, dass seine Grafkkarte schon vorher defekt war (Zeugen, Gutachten, etc.), dann muss der Händler den Sachmangel anerkennen und entsprechend reagieren. Lässt sich der Beweis nicht erbringen, dann hat der Kunde keine Rechte an einer kostenlosen Reparatur/einen Austausche. Nun gibt es Hersteller, die eine sogenannte "Herstellergarantie" geben. Zum Beispiel AVM gewährt 5 Jahre Garantie. Hat eiN Produkt ab dem 7ten Monat einen Defekt muss sich der Kunde direkt an den Hersteller, zur Durchsetzung der Ansprüche, wenden. Nun die Preisfrage: Hat der Hersteller Sapphire eine erweiterte Garantie?! Nein, hat er nicht - was nachzulesen ist. Ergo mein Tipp: Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dann versuche zu beweisen, dass der Mangel bereits in den ersten 6 Monaten auftrat (wenn auch sporadisch). Hast Du keine RSV, dann nimm die 26/36 und kaufe Dir was Neues. NACHTRAG: Die Garantie/Gewährleistung ist eine "Spielregel" des Handels, an die sich beide Seiten - Kunde und Hersteller - halten muss. Sich nicht daran zu halten und im nachhinein böses zu unterstellen, zeugt von wenig Eigenverantwortung (für die Konsequenzen der eigenen - wenn auch ausgelassenen - Handlung). [/QUOTE]
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