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<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2618286" data-attributes="member: 287879"><p>Der Fotograf ist entweder freiberuflich oder handwerklich tätig. Eine Zugehörigkeit zur IHK sehe ich nicht. Wie sollte Fotografie eine industrielle Tätigkeit sein. In folgendem Artikel ist die schwierige Abgrenzung zwischen Handwerk und künstlerischer Tätigkeit beschrieben. Mit der BG hat die Abgrenzung nichts zu tun, die versichern nur. Ob die BG überhaupt einen künstlerischen Fotografen versichern kann ist eine andere Frage, da wäre eher die KSK zuständig.</p><p><a href="https://www.rechtambild.de/2012/05/antworten-fur-den-selbstandigen-fotografen-oder-den-der-es-werden-mochte/" target="_blank">https://www.rechtambild.de/2012/05/antworten-fur-den-selbstandigen-fotografen-oder-den-der-es-werden-mochte/</a></p><p></p><p>Mit Sicherheit kommt in Deutschland erstmal jede Institution und will Geld haben, so wie die BG. Du musst prüfen ob sie darauf Anspruch haben und im Zweifelsfall dagegen Widerspruch einlegen, bzw dagegen vorgehen. </p><p></p><p>grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2618286, member: 287879"] Der Fotograf ist entweder freiberuflich oder handwerklich tätig. Eine Zugehörigkeit zur IHK sehe ich nicht. Wie sollte Fotografie eine industrielle Tätigkeit sein. In folgendem Artikel ist die schwierige Abgrenzung zwischen Handwerk und künstlerischer Tätigkeit beschrieben. Mit der BG hat die Abgrenzung nichts zu tun, die versichern nur. Ob die BG überhaupt einen künstlerischen Fotografen versichern kann ist eine andere Frage, da wäre eher die KSK zuständig. [URL]https://www.rechtambild.de/2012/05/antworten-fur-den-selbstandigen-fotografen-oder-den-der-es-werden-mochte/[/URL] Mit Sicherheit kommt in Deutschland erstmal jede Institution und will Geld haben, so wie die BG. Du musst prüfen ob sie darauf Anspruch haben und im Zweifelsfall dagegen Widerspruch einlegen, bzw dagegen vorgehen. grüße [/QUOTE]
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