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Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo
Beitrag
<blockquote data-quote="patrick_l" data-source="post: 2047227" data-attributes="member: 194379"><p><strong>AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Dem ist nicht so. Auch als Privatperson kann und darf man Rechnungen für erbrachte Leistungen ausstellen und gegeben falls von der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) Gebrauch machen. Eine Rechnung ist schließlich nur eine Zahlungserinnerung bzw. ein Schriftstück, auf dem festgehalten wird was wann von wem an wen zu zahlen ist.</p><p></p><p>Bei Privatpersonen gibt es wie auch bei gewerblichen Rechnungen ein paar Dinge zu beachten, wie diese geschrieben werden. Unter anderem sollten die Leistungen und der Betrag festgehalten werden. Außerdem die Adresse beider Parteien sowie die eigene Steueridentifikationsnummer. Auch solltest zur eigenen Absicherung (z.B. Steuerprüfung) eine Kopie der Rechnung aufbewahrt werden. </p><p></p><p>Nochmal zum Theme Privatperson und Rechnungen. Eine Kleingewerbeanmeldung wie einige meinen ist auch nicht notwendig, da man bei nur einem Auftraggeber als Scheinselbstständig eingestuft wird. Der sicherste Weg ist aber nach wie vor der Besuch beim Finanzsamt. Dort werden alle Fragen zum Thema beantwortet. Ich weise auch daraufhin das ich keine rechtlich fundierte Antwort geben kann. </p><p></p><p>Grüße Patrick</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="patrick_l, post: 2047227, member: 194379"] [b]AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo[/b] Dem ist nicht so. Auch als Privatperson kann und darf man Rechnungen für erbrachte Leistungen ausstellen und gegeben falls von der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) Gebrauch machen. Eine Rechnung ist schließlich nur eine Zahlungserinnerung bzw. ein Schriftstück, auf dem festgehalten wird was wann von wem an wen zu zahlen ist. Bei Privatpersonen gibt es wie auch bei gewerblichen Rechnungen ein paar Dinge zu beachten, wie diese geschrieben werden. Unter anderem sollten die Leistungen und der Betrag festgehalten werden. Außerdem die Adresse beider Parteien sowie die eigene Steueridentifikationsnummer. Auch solltest zur eigenen Absicherung (z.B. Steuerprüfung) eine Kopie der Rechnung aufbewahrt werden. Nochmal zum Theme Privatperson und Rechnungen. Eine Kleingewerbeanmeldung wie einige meinen ist auch nicht notwendig, da man bei nur einem Auftraggeber als Scheinselbstständig eingestuft wird. Der sicherste Weg ist aber nach wie vor der Besuch beim Finanzsamt. Dort werden alle Fragen zum Thema beantwortet. Ich weise auch daraufhin das ich keine rechtlich fundierte Antwort geben kann. Grüße Patrick [/QUOTE]
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