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Impressumspflichtig ohne Onlineshop?
Beitrag
<blockquote data-quote="lachender_engel" data-source="post: 2151744" data-attributes="member: 288646"><p><strong>AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?</strong></p><p></p><p>Hallo, NdM_Art.</p><p></p><p>Zu Deiner Frage kann ich klar antworten: Die Webseiten von freischaffenden Künstlern ist impressumspflichtig!</p><p>Der Grund: Die Webseite stellt den Zweck dar, die Vermarktung der eigenen Person oder selbst erstellten Produkte zu unterstützen.</p><p>Das ist genau das selbe wie bei Firmen, die sich im Internet nur vorstellen aber nichts über ihre Seite verkaufen.</p><p></p><p>Ich weiß das wirklich so konkret, da ich Künstler (Musiker und Schauspieler) in meinem Kundenkreis haben und das geprüft wurde.</p><p>Aber, vielleicht hilft Dir das: Im Impressum muss nicht die Privatanschrift der Künstler erscheinen. Es darf auch die einer Agentur oder eines Rechtsanwaltes dargestellt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass der rechtlich verantwortliche Künstler über die angegebene Adresse Post empfängt und vor allem innerhalb von 7 Tagen über den Zugang von Post informiert wird.</p><p></p><p>Noch zu Deinem Verständnis: Das Impressum hat nicht nur was mit dem direkten Verkaufen zu tun sondern gibt auch Auskunft wer verantwortlich ist, wenn z.B. Urheberrechtsverletzungen entstehen (Texte, Bilder, Musik, etc.).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="lachender_engel, post: 2151744, member: 288646"] [b]AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?[/b] Hallo, NdM_Art. Zu Deiner Frage kann ich klar antworten: Die Webseiten von freischaffenden Künstlern ist impressumspflichtig! Der Grund: Die Webseite stellt den Zweck dar, die Vermarktung der eigenen Person oder selbst erstellten Produkte zu unterstützen. Das ist genau das selbe wie bei Firmen, die sich im Internet nur vorstellen aber nichts über ihre Seite verkaufen. Ich weiß das wirklich so konkret, da ich Künstler (Musiker und Schauspieler) in meinem Kundenkreis haben und das geprüft wurde. Aber, vielleicht hilft Dir das: Im Impressum muss nicht die Privatanschrift der Künstler erscheinen. Es darf auch die einer Agentur oder eines Rechtsanwaltes dargestellt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass der rechtlich verantwortliche Künstler über die angegebene Adresse Post empfängt und vor allem innerhalb von 7 Tagen über den Zugang von Post informiert wird. Noch zu Deinem Verständnis: Das Impressum hat nicht nur was mit dem direkten Verkaufen zu tun sondern gibt auch Auskunft wer verantwortlich ist, wenn z.B. Urheberrechtsverletzungen entstehen (Texte, Bilder, Musik, etc.). [/QUOTE]
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