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Impressumspflichtig ohne Onlineshop?
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 2151801" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?</strong></p><p></p><p>Die falsche Fährte scheint mir der Begriff "kommerziell". Das steht so im TMG etwas anders, meine ich. Da finde ich das Wort "Dienstanbieter" und damit sind sowohl im Großen technische Dienste gemeint wie Mail (und dessen Providing), News, WWW, Chat und im Kleinen eben auch z.B. Informationen auf einer Website (wenn Du willst ein "Informationsdienst"). Größe egal - auch das wird schlichtweg als Dienst angesehen - irgendein Wort mussten die Juristen für den Gesetzestext eben nehmen. Hintergrund dieser Pflicht war damals auch weniger Irgendwas mit Shopping (wie Reklamation) sondern eher der Gedanke einer Adresse für Widerspruch und Falle von Verleumdungen, Falschaussagen etc. Damals hat man eher die journalistische Seite des Webs gesehen. Der Möglichkeit das Jedermann sich irgendwie - auch denunzierend - auskotzen kann wurde ähnlich wie im Journalismus die Pflicht gegenüber gestellt, dass man allzu argen Behauptungen eben auch wiedersprechen können muss. Dazu muss man Autoren - ob da was verkauft wird oder nicht, ob da Werbung daneben geschaltet ist oder nicht - zunächst mal erreichen können. </p><p>Ärgerlich bleibt natürlich, dass auf jede solche Regelung missbräuchliche Abmahner aufspringen und sich jeden Formfehler vergolden lassen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 2151801, member: 432756"] [b]AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?[/b] Die falsche Fährte scheint mir der Begriff "kommerziell". Das steht so im TMG etwas anders, meine ich. Da finde ich das Wort "Dienstanbieter" und damit sind sowohl im Großen technische Dienste gemeint wie Mail (und dessen Providing), News, WWW, Chat und im Kleinen eben auch z.B. Informationen auf einer Website (wenn Du willst ein "Informationsdienst"). Größe egal - auch das wird schlichtweg als Dienst angesehen - irgendein Wort mussten die Juristen für den Gesetzestext eben nehmen. Hintergrund dieser Pflicht war damals auch weniger Irgendwas mit Shopping (wie Reklamation) sondern eher der Gedanke einer Adresse für Widerspruch und Falle von Verleumdungen, Falschaussagen etc. Damals hat man eher die journalistische Seite des Webs gesehen. Der Möglichkeit das Jedermann sich irgendwie - auch denunzierend - auskotzen kann wurde ähnlich wie im Journalismus die Pflicht gegenüber gestellt, dass man allzu argen Behauptungen eben auch wiedersprechen können muss. Dazu muss man Autoren - ob da was verkauft wird oder nicht, ob da Werbung daneben geschaltet ist oder nicht - zunächst mal erreichen können. Ärgerlich bleibt natürlich, dass auf jede solche Regelung missbräuchliche Abmahner aufspringen und sich jeden Formfehler vergolden lassen. [/QUOTE]
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