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Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt
Beitrag
<blockquote data-quote="Kleindarsteller" data-source="post: 2128202" data-attributes="member: 308741"><p><strong>AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt</strong></p><p></p><p>Das ist in der Tat eine heikle Geschichte (2ct). Die Bandbreite möglicher Folgen ist ... äh ... breit und erstreckt sich von Anzeigen wegen übler Nachrede, ggf. Verleumdung, Schadenersatzforderungen wg. entgangener Umsätze bis hin zu Nötigung, wenn eine Domain, bzw. der Inhalt, nicht verfügbar ist. </p><p></p><p>Gehört z.B. das Hosting oder Domainbereitstellung nicht zu den vereinbarten Leistungen, kann schon die Belegung mit willkürlichen/unerwünschten Inhalten schweren Ärger nach sich ziehen. Hier könnte man höchstens den vorherigen Zustand wiederherstellen, was dem Gläubiger aber einen Vorteil nähme. Denn im Gegenteil wäre es sogar besser, wenn der Kunde die Arbeit verwendet (=Anerkennung und Nutzung der Leistung).</p><p></p><p>Letztlich helfen imho nur klare Vereinbarungen und ggf. Abrechnungen zu bestimmten Zeitpunkten (sog. Meilensteine). Und jeden Furz dokumentieren und absegnen lassen, bzw. auf schriftlicher Auftragserteilung bestehen*. Umgekehrt aber auch mit Schwierigkeiten (z.B. Terminen) nicht hinter dem Berg halten und diese ebenfalls kommunizieren. Dann klappt's im Notfall auch vor Gericht.</p><p>_____</p><p>* Eine Auftragsbestätigung nach mündlicher Auftragserteilung tut's natürlich auch. Wird der nicht in angemessener Zeit widersprochen, gilt sie als angenommen (stillschweigende Annahme).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kleindarsteller, post: 2128202, member: 308741"] [b]AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt[/b] Das ist in der Tat eine heikle Geschichte (2ct). Die Bandbreite möglicher Folgen ist ... äh ... breit und erstreckt sich von Anzeigen wegen übler Nachrede, ggf. Verleumdung, Schadenersatzforderungen wg. entgangener Umsätze bis hin zu Nötigung, wenn eine Domain, bzw. der Inhalt, nicht verfügbar ist. Gehört z.B. das Hosting oder Domainbereitstellung nicht zu den vereinbarten Leistungen, kann schon die Belegung mit willkürlichen/unerwünschten Inhalten schweren Ärger nach sich ziehen. Hier könnte man höchstens den vorherigen Zustand wiederherstellen, was dem Gläubiger aber einen Vorteil nähme. Denn im Gegenteil wäre es sogar besser, wenn der Kunde die Arbeit verwendet (=Anerkennung und Nutzung der Leistung). Letztlich helfen imho nur klare Vereinbarungen und ggf. Abrechnungen zu bestimmten Zeitpunkten (sog. Meilensteine). Und jeden Furz dokumentieren und absegnen lassen, bzw. auf schriftlicher Auftragserteilung bestehen*. Umgekehrt aber auch mit Schwierigkeiten (z.B. Terminen) nicht hinter dem Berg halten und diese ebenfalls kommunizieren. Dann klappt's im Notfall auch vor Gericht. _____ * Eine Auftragsbestätigung nach mündlicher Auftragserteilung tut's natürlich auch. Wird der nicht in angemessener Zeit widersprochen, gilt sie als angenommen (stillschweigende Annahme). [/QUOTE]
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