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Beitrag
<blockquote data-quote="Fanthom" data-source="post: 2491714" data-attributes="member: 206187"><p>Prinzipiell lässt sich sicherlich fast jedes Objekt zur kommerziellen Nutzung lizensieren das ist auch gar nicht das Problem.</p><p></p><p>Meine Frage hätte ich einfacher stellen können und zwar in wie weit muss ein Ursprungsmodell verändert sein, bzw. wieviel Restähnlichkeit darf vorhanden sein damit es als eigenes Werk angesehen werden kann. Schließlich kann das Rad nicht immer neu erfunden werden - rund ist rund...</p><p></p><p>Bei einem Fotoscan von sagen wir mal dem Brandenburger Tor, stellen viele kostenlose Tools oft sehr unsaubere und chaotische Meshes her. Solche Modelle gibt es zu Hauf 100%ig sowie nur unter Restriktionen frei nutzbar im Netz. Das Ergebnis dieser Scans in 3D sieht zwar sehr schön aus, ist jedoch für zB. ein Spiel unbrauchbar da der Polycount oft in die Hunderttausende oder gar Millionen geht.</p><p>Um das Modell nun für solche Anwendungen brauchbar zu machen nutzt man es lediglich als ein Negativ um das dann ein neues Drahtgitter (Mesh) gebaut wird (Retopology) welches nur noch einen Bruchteil der Polygone besitzt wie das Ursprungsmodell.</p><p></p><p>Als Ergebnis hat man dann ein eigendlich völlig neues Modell welches dann weiterverarbeitet wird. Es sieht quasi aus wie das Ursprungsmodell/Orginal hat aber eine gänzlich andere Struktur. Im Endeffekt ist von dem Ursprungsobjekt nichts mehr enthalten, ausser die Form - die man jedoch auch aus Fotos hätte herausarbeiten können...</p><p></p><p>Und da Rechtsverständniss mit Recht selten etwas zu tun, stell ich hier einfach dieses Beispiel in den Raum, weil vielleicht der ein oder andere dieses Thema schonmal im Kollegenkreis/Studio diskutiert hat...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Fanthom, post: 2491714, member: 206187"] Prinzipiell lässt sich sicherlich fast jedes Objekt zur kommerziellen Nutzung lizensieren das ist auch gar nicht das Problem. Meine Frage hätte ich einfacher stellen können und zwar in wie weit muss ein Ursprungsmodell verändert sein, bzw. wieviel Restähnlichkeit darf vorhanden sein damit es als eigenes Werk angesehen werden kann. Schließlich kann das Rad nicht immer neu erfunden werden - rund ist rund... Bei einem Fotoscan von sagen wir mal dem Brandenburger Tor, stellen viele kostenlose Tools oft sehr unsaubere und chaotische Meshes her. Solche Modelle gibt es zu Hauf 100%ig sowie nur unter Restriktionen frei nutzbar im Netz. Das Ergebnis dieser Scans in 3D sieht zwar sehr schön aus, ist jedoch für zB. ein Spiel unbrauchbar da der Polycount oft in die Hunderttausende oder gar Millionen geht. Um das Modell nun für solche Anwendungen brauchbar zu machen nutzt man es lediglich als ein Negativ um das dann ein neues Drahtgitter (Mesh) gebaut wird (Retopology) welches nur noch einen Bruchteil der Polygone besitzt wie das Ursprungsmodell. Als Ergebnis hat man dann ein eigendlich völlig neues Modell welches dann weiterverarbeitet wird. Es sieht quasi aus wie das Ursprungsmodell/Orginal hat aber eine gänzlich andere Struktur. Im Endeffekt ist von dem Ursprungsobjekt nichts mehr enthalten, ausser die Form - die man jedoch auch aus Fotos hätte herausarbeiten können... Und da Rechtsverständniss mit Recht selten etwas zu tun, stell ich hier einfach dieses Beispiel in den Raum, weil vielleicht der ein oder andere dieses Thema schonmal im Kollegenkreis/Studio diskutiert hat... [/QUOTE]
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