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<blockquote data-quote="kraid" data-source="post: 2491881" data-attributes="member: 30371"><p>Bei einigen Dingen gibt es auch Beschränkungen, was die Abbildung angeht.</p><p></p><p>Wer z.B. ein Foto vom Eifelturm bei Nacht macht und dieses Online stellt, der bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit bald Post vom Anwalt.</p><p></p><p>Beim BBT ist mir eine derartige Beschränkung aber zumindest nicht bekannt.</p><p></p><p>Anhand deiner Beschreibung, würde ich auch sagen: der scan diehnt eher als Referenz für das eigene Modell.</p><p>Vom Stellenwert her wie Referenzfotos, auf deren Grundlage man sein Modell baut und ggf. sogar noch texturiert.</p><p></p><p>Solange du keine Teile der Orginalgeometrie 1:1 übernimmst, sollte es daher kein Problem geben.</p><p></p><p>Da es sich bei dem Objekt auch noch um ein Jahundertealtes Wahrzeichen handelt, dürfte auch niemand die Rechte am "Design" einklagen können.</p><p></p><p>Mit dem 3D Nachbau von z.B. Designermöbeln müsste man da vorsichtiger sein.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="kraid, post: 2491881, member: 30371"] Bei einigen Dingen gibt es auch Beschränkungen, was die Abbildung angeht. Wer z.B. ein Foto vom Eifelturm bei Nacht macht und dieses Online stellt, der bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit bald Post vom Anwalt. Beim BBT ist mir eine derartige Beschränkung aber zumindest nicht bekannt. Anhand deiner Beschreibung, würde ich auch sagen: der scan diehnt eher als Referenz für das eigene Modell. Vom Stellenwert her wie Referenzfotos, auf deren Grundlage man sein Modell baut und ggf. sogar noch texturiert. Solange du keine Teile der Orginalgeometrie 1:1 übernimmst, sollte es daher kein Problem geben. Da es sich bei dem Objekt auch noch um ein Jahundertealtes Wahrzeichen handelt, dürfte auch niemand die Rechte am "Design" einklagen können. Mit dem 3D Nachbau von z.B. Designermöbeln müsste man da vorsichtiger sein. [/QUOTE]
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