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inwiefern Bildrecht?
Beitrag
<blockquote data-quote="Tim_Kim" data-source="post: 1039396" data-attributes="member: 269873"><p><strong>AW: inwiefern Bildrecht?</strong></p><p></p><p>Hier steht ja viel Mist, außer von Herrn Peuker.</p><p></p><p>Bildrecht ist schon mal das falsche Stichwort. Stichworte, unter denen du fündig wirst, sind beispielsweise: Marke, Markenrecht, Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke. Fündig wirst du auch beim <u><a href="http://www.dpma.de/" target="_blank">Deutschen Patent- und Markenamt</a></u>.</p><p></p><p>Der Schriftzug von "Subway" beispielsweise wäre eine Wort-Bild-Marke (ob sie eingetragen ist, habe ich jetzt nicht geprüft). "Dubway" oder "Dübway" reichen in ihrer Veränderung nicht aus, um eigenständig eine neue bzw. andere Marke zu bilden, die Verwechslungsgefahr ist zu hoch.</p><p></p><p>Bloße Veränderungen einen Logos (einer Marke) sind fatale Fehler, die Unbedachte schon viel Geld gekostet haben. Dein Beispiel mit dem Umstellen der Buchstaben ist ebenfalls nicht ratsam, willst du vor unliebsamen Überraschungen gefeit sein.</p><p></p><p>Bilder, Marken und ähnliche urhebergeschützte Werke dürfen als Basis für andere Werke genutzt werden, wenn das ursprüngliche Werk nicht mehr ausreichend zu erkennen ist. Allerdings liegt es letztlich bei den Gerichten, die das beurteilen müssen, sollte es zum Streit kommen. Daher ist grundsätzlich davon abzuraten schon vorhandene Werke zu verändern. Ein Stichwort hierzu ist "Schöpfungshöhe". Man spricht dann davon, dass eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden muss, ehe ein Werk als eigenständig gelten kann.</p><p></p><p>Ein Beispiel wäre hier eine Bildgruppe aus mehreren Figuren eines Künstlers A, die einen Künstler B zur Schaffung ebenfalls eine Bildgruppe animiert hat. Die Vorlage stammt dann zwar von A, sofern B aber die Idee ausreichend anders umgesetzt hat, kann sein Werk Eigenständigkeit erlangen.</p><p></p><p>Insgesamt ist Marken- und Patentrecht ein Angelegenheit die Gerichten und Anwälten reichlich Broterwerb sicher, auch wegen der vorausgehenden Recherche vor der Anmeldung.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim_Kim, post: 1039396, member: 269873"] [b]AW: inwiefern Bildrecht?[/b] Hier steht ja viel Mist, außer von Herrn Peuker. Bildrecht ist schon mal das falsche Stichwort. Stichworte, unter denen du fündig wirst, sind beispielsweise: Marke, Markenrecht, Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke. Fündig wirst du auch beim [U][URL="http://www.dpma.de/"]Deutschen Patent- und Markenamt[/URL][/U]. Der Schriftzug von "Subway" beispielsweise wäre eine Wort-Bild-Marke (ob sie eingetragen ist, habe ich jetzt nicht geprüft). "Dubway" oder "Dübway" reichen in ihrer Veränderung nicht aus, um eigenständig eine neue bzw. andere Marke zu bilden, die Verwechslungsgefahr ist zu hoch. Bloße Veränderungen einen Logos (einer Marke) sind fatale Fehler, die Unbedachte schon viel Geld gekostet haben. Dein Beispiel mit dem Umstellen der Buchstaben ist ebenfalls nicht ratsam, willst du vor unliebsamen Überraschungen gefeit sein. Bilder, Marken und ähnliche urhebergeschützte Werke dürfen als Basis für andere Werke genutzt werden, wenn das ursprüngliche Werk nicht mehr ausreichend zu erkennen ist. Allerdings liegt es letztlich bei den Gerichten, die das beurteilen müssen, sollte es zum Streit kommen. Daher ist grundsätzlich davon abzuraten schon vorhandene Werke zu verändern. Ein Stichwort hierzu ist "Schöpfungshöhe". Man spricht dann davon, dass eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden muss, ehe ein Werk als eigenständig gelten kann. Ein Beispiel wäre hier eine Bildgruppe aus mehreren Figuren eines Künstlers A, die einen Künstler B zur Schaffung ebenfalls eine Bildgruppe animiert hat. Die Vorlage stammt dann zwar von A, sofern B aber die Idee ausreichend anders umgesetzt hat, kann sein Werk Eigenständigkeit erlangen. Insgesamt ist Marken- und Patentrecht ein Angelegenheit die Gerichten und Anwälten reichlich Broterwerb sicher, auch wegen der vorausgehenden Recherche vor der Anmeldung. [/QUOTE]
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