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inwiefern Bildrecht?
Beitrag
<blockquote data-quote="wex_stallion" data-source="post: 1040865" data-attributes="member: 19442"><p><strong>AW: inwiefern Bildrecht?</strong></p><p></p><p>Nicht zu vergessen auch der Bezug.</p><p></p><p>Man wird einen Apfel als Marke für eine Apfelplantage, zumindest in Deutschland, kaum eingetragen bekommen. Einen (angebissenen) Apfel für einen Computerhersteller hingegen schon. Weiter gibt es (noch?) einen grünen Granny-Smith-Apfel für zahnärztliche Dienstleistungen, wobei der diverse Löschungsanträge generiert hat. Wie das ausgegangen ist, wenn es ausgegangen ist, weiß ich allerdings nicht.</p><p></p><p>Gerade die Zahnarzt-Apfel-Geschichte könnte einen auf die Idee kommen lassen, dass das DPMA mehr oder weniger nur prüft ob die zur Anmeldung gebrachte Marke schon da ist oder nicht.</p><p>Ganz so einfach ist es aber auch nicht, wie oben geschildert kann man nicht einfach beschreibendes als Marke sichern. Das gilt für den Bagger im Logo einer Baufirma, für den LKW im Logo einer Transportfirma usw.</p><p></p><p>Konkurrenz oder Nichtkonkurrenz kann auch ein Thema sein. Als Beispiel sei "Asus" genannt, was viele sicher mit dem Computerzubehörhersteller in Verbindung bringen. Es gibt aber auch "Asus Immobilien". Die werden sich so leicht nicht ins Gehege kommen.</p><p></p><p>Markenreintragung kann aber was bewirken im Bezug auf Domains. Man nehme nur den Fall "Shell", bei dem ein Mensch Nachnamens "Shell" sich die Domain shell.de registriert hat, diese aber an die starke Marke "Shell" abgetreten werden musste.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="wex_stallion, post: 1040865, member: 19442"] [b]AW: inwiefern Bildrecht?[/b] Nicht zu vergessen auch der Bezug. Man wird einen Apfel als Marke für eine Apfelplantage, zumindest in Deutschland, kaum eingetragen bekommen. Einen (angebissenen) Apfel für einen Computerhersteller hingegen schon. Weiter gibt es (noch?) einen grünen Granny-Smith-Apfel für zahnärztliche Dienstleistungen, wobei der diverse Löschungsanträge generiert hat. Wie das ausgegangen ist, wenn es ausgegangen ist, weiß ich allerdings nicht. Gerade die Zahnarzt-Apfel-Geschichte könnte einen auf die Idee kommen lassen, dass das DPMA mehr oder weniger nur prüft ob die zur Anmeldung gebrachte Marke schon da ist oder nicht. Ganz so einfach ist es aber auch nicht, wie oben geschildert kann man nicht einfach beschreibendes als Marke sichern. Das gilt für den Bagger im Logo einer Baufirma, für den LKW im Logo einer Transportfirma usw. Konkurrenz oder Nichtkonkurrenz kann auch ein Thema sein. Als Beispiel sei "Asus" genannt, was viele sicher mit dem Computerzubehörhersteller in Verbindung bringen. Es gibt aber auch "Asus Immobilien". Die werden sich so leicht nicht ins Gehege kommen. Markenreintragung kann aber was bewirken im Bezug auf Domains. Man nehme nur den Fall "Shell", bei dem ein Mensch Nachnamens "Shell" sich die Domain shell.de registriert hat, diese aber an die starke Marke "Shell" abgetreten werden musste. [/QUOTE]
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