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Mediengestaltung, Design & Typografie
inwiefern Bildrecht?
Beitrag
<blockquote data-quote="Tim_Kim" data-source="post: 1041317" data-attributes="member: 269873"><p><strong>AW: inwiefern Bildrecht?</strong></p><p></p><p>Mach's dir doch nicht so schwer. Bildrechte finden Anwendung auf Fotografien, gelten also immer dann, wenn ein Foto gemacht wird. Wird beispielsweise ein Logo fotografiert, kann es sein, dass es Personen oder Körpferschaften gibt, die Rechte am Logo haben und deren Rechte durch die Fotografie (immer vorausgesetzt sie wird veröffentlicht; machen und nie zeigen, darf man jede Fotografie - wenn man sich nicht gerade in einem militärischen Sperrgebiet befindet;-) berührt werden. Diese können dann das "Recht am eigenen Bild" geltend machen und somit ggf. die Veröffentlichung unterbinden.</p><p></p><p>Das, was fotografiert wurde (das Logo), fällt unters Markenrecht - sofern es eine Marke ist. Marken sind besonders geschützt und aus diesem Schutz lassen sich dann ggf. Bildrechte ableiten, wenn die Marke fotografiert und das Foto veröffentlicht wird.</p><p></p><p>Allerdings ist das hier alles sehr theoretischer Natur, denn es spielen viele Kleinigkeiten eine Rolle. Das geht schon damit los, was genau am Logo verändert wurde, wie die Schöpfungshöhe ist, ob das Logo überhaupt geschützt ist, usw.</p><p></p><p>Für die Fotografie gelten dann wieder so Punkte wie: Wo stand der Forograf, was war überhaupt auf dem Bild (Logo nur Beiwerk?), in welchem Land wurde die Aufnahme gemacht usw.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim_Kim, post: 1041317, member: 269873"] [b]AW: inwiefern Bildrecht?[/b] Mach's dir doch nicht so schwer. Bildrechte finden Anwendung auf Fotografien, gelten also immer dann, wenn ein Foto gemacht wird. Wird beispielsweise ein Logo fotografiert, kann es sein, dass es Personen oder Körpferschaften gibt, die Rechte am Logo haben und deren Rechte durch die Fotografie (immer vorausgesetzt sie wird veröffentlicht; machen und nie zeigen, darf man jede Fotografie - wenn man sich nicht gerade in einem militärischen Sperrgebiet befindet;-) berührt werden. Diese können dann das "Recht am eigenen Bild" geltend machen und somit ggf. die Veröffentlichung unterbinden. Das, was fotografiert wurde (das Logo), fällt unters Markenrecht - sofern es eine Marke ist. Marken sind besonders geschützt und aus diesem Schutz lassen sich dann ggf. Bildrechte ableiten, wenn die Marke fotografiert und das Foto veröffentlicht wird. Allerdings ist das hier alles sehr theoretischer Natur, denn es spielen viele Kleinigkeiten eine Rolle. Das geht schon damit los, was genau am Logo verändert wurde, wie die Schöpfungshöhe ist, ob das Logo überhaupt geschützt ist, usw. Für die Fotografie gelten dann wieder so Punkte wie: Wo stand der Forograf, was war überhaupt auf dem Bild (Logo nur Beiwerk?), in welchem Land wurde die Aufnahme gemacht usw. [/QUOTE]
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