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Jobwechsel, Kündigungsfrist, was tun?
Beitrag
<blockquote data-quote="Digicam" data-source="post: 2362638" data-attributes="member: 44489"><p>DIe gesetzlichen Kündigungsfristen (s. u.) sind dem neuen Arbeitnehmer bekannt. Insofern ist das kein Ablehungsgrund, wenn nicht dringend für sofort jemand gesucht wird.</p><p></p><p>Ich würde mit dem neuen Arbeitgeber die Möglichkeit vereinbaren, früher anzufangen. Dem alten Arbeitgeber wird dann die fristgerechte Kündigung vorgelegt.</p><p></p><p>Wenn man beim neuen früher anfangen kann, kann man beim alten darum bitten, früher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden. Die Kündigung übergibt man in einem persönlichen Gespräch, in dem man dann das weitere Vorgehen bespricht.</p><p></p><p></p><p>Ja. <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html" target="_blank">§ 622 (2) BGB</a></strong></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Digicam, post: 2362638, member: 44489"] DIe gesetzlichen Kündigungsfristen (s. u.) sind dem neuen Arbeitnehmer bekannt. Insofern ist das kein Ablehungsgrund, wenn nicht dringend für sofort jemand gesucht wird. Ich würde mit dem neuen Arbeitgeber die Möglichkeit vereinbaren, früher anzufangen. Dem alten Arbeitgeber wird dann die fristgerechte Kündigung vorgelegt. Wenn man beim neuen früher anfangen kann, kann man beim alten darum bitten, früher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden. Die Kündigung übergibt man in einem persönlichen Gespräch, in dem man dann das weitere Vorgehen bespricht. Ja. [B][URL='http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html']§ 622 (2) BGB[/URL][/B] [/QUOTE]
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