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Jobwechsel, Kündigungsfrist, was tun?
Beitrag
<blockquote data-quote="lachender_engel" data-source="post: 2362870" data-attributes="member: 288646"><p>Weil der Arbeitgeber auch das Recht hat seine Mitarbeiter zu kündigen.</p><p>Wenn die Kündigung regulär ist (sich an alle Fristen und Formen hält) ist sie durch.</p><p></p><p>Es ist eine Mähr mit dem "allgemeinen Kündigungsschutz". So etwas gibt es nur eng gefasst und für einzelne Gruppen. Im allgemeinen Wirtschaftsleben sind bedingt vor Kündigung geschützt Kranke (während einer Krankheitsdauer), Schwangere, Auszubildende, etc. (gilt nicht für Beamte, die sind aufgrund Ihres Status vor einer Kündigung geschützt). Aufgrund der Betriebszugehörigkeit kann sich die Kündigungszeit verlängern.</p><p>Haben mehrere Mitarbeiter die selbe Aufgabe und Qualifikation muss eine Kündigung noch den sozialen Aspekt berücksichtigen (das heißt, der ledige Mitarbeiter ohne Verpflichtung Dritten gegenüber ist der Kündigung gegenüber dem Kollegen mit Frau und drei Kindern vorzuziehen). Das war es dann aber auch.</p><p>Es gibt im Arbeitsalltag (und den dazugehörigen Gesetzen) keinen Freibrief für Arbeitnehmer sich aussuchen zu können, ob ein Unternehmen kündigen darf oder nicht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="lachender_engel, post: 2362870, member: 288646"] Weil der Arbeitgeber auch das Recht hat seine Mitarbeiter zu kündigen. Wenn die Kündigung regulär ist (sich an alle Fristen und Formen hält) ist sie durch. Es ist eine Mähr mit dem "allgemeinen Kündigungsschutz". So etwas gibt es nur eng gefasst und für einzelne Gruppen. Im allgemeinen Wirtschaftsleben sind bedingt vor Kündigung geschützt Kranke (während einer Krankheitsdauer), Schwangere, Auszubildende, etc. (gilt nicht für Beamte, die sind aufgrund Ihres Status vor einer Kündigung geschützt). Aufgrund der Betriebszugehörigkeit kann sich die Kündigungszeit verlängern. Haben mehrere Mitarbeiter die selbe Aufgabe und Qualifikation muss eine Kündigung noch den sozialen Aspekt berücksichtigen (das heißt, der ledige Mitarbeiter ohne Verpflichtung Dritten gegenüber ist der Kündigung gegenüber dem Kollegen mit Frau und drei Kindern vorzuziehen). Das war es dann aber auch. Es gibt im Arbeitsalltag (und den dazugehörigen Gesetzen) keinen Freibrief für Arbeitnehmer sich aussuchen zu können, ob ein Unternehmen kündigen darf oder nicht. [/QUOTE]
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