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Kein 'Urheberrecht' für Makaken?
Beitrag
<blockquote data-quote="Digicam" data-source="post: 2573081" data-attributes="member: 44489"><p>Nein. Das deutsche Recht kennt kein Copyright.</p><p>(Frank, von Dir bin ich genauere Formulierungen gewohnt. Auch wenn es hier um einen Fall in den USA geht, sprichst Du im Rest Deines Posts von Urheberrecht. <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" />)</p><p></p><p></p><p>Die Frage ist scheinbar leicht zu beantworten:</p><p>Tiere gelten im deutschen Recht als Sache. Sachen können aus ihrer Natur heraus kein Eigentum erwerben. Damit hat der Makake auch kein Urheberrecht.</p><p></p><p>Tja, scheinbar. Leider streitet "der Deutsche" gerne. Und so kann es kommen, dass der Eigentümer des Affen das Urheberrecht für sich beansprucht.</p><p></p><p>Um das ganze abzurunden und, ganz nach deutscher Manier, unnötig kompliziert zu machen, führt man noch ein, dass Affen grundsätzlich als intelligent anzusehen sind. Es gilt also zu klären, inwiefern der Affe ob seiner Intelligenz in der Lage ist,</p><ol> <li data-xf-list-type="ol">ein Werk mit entsprechender Schöpfungshöhe zu fertigen und</li> <li data-xf-list-type="ol">zu erkennen, dass er sein solches Werk geschaffen hat.</li> </ol><p>Man kann das ganze noch spinnen:</p><p>Wenn der Makake nicht frei herumläuft, also in einem Gehege ist, kann man dieses Gehege als Wohnraum ansehen. Wohnraum gilt mithin als nicht öffentlicher Raum. Damit entfällt die Panoramafreiheit und das Bild darf nicht ohne weiteres veröffentlicht werden.</p><p></p><p>Bleibt noch anzumerken, dass man das US-Recht nicht mit deutschen oder europäischen Augen betrachten darf. Der hier vorliegende Fall würde bei uns sicher anders entschieden, als es in den USA der Fall war.</p><p></p><p>Hach, die Juristerei ist doch was tolles.</p><p>Viel Spaß.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Digicam, post: 2573081, member: 44489"] Nein. Das deutsche Recht kennt kein Copyright. (Frank, von Dir bin ich genauere Formulierungen gewohnt. Auch wenn es hier um einen Fall in den USA geht, sprichst Du im Rest Deines Posts von Urheberrecht. ;)) Die Frage ist scheinbar leicht zu beantworten: Tiere gelten im deutschen Recht als Sache. Sachen können aus ihrer Natur heraus kein Eigentum erwerben. Damit hat der Makake auch kein Urheberrecht. Tja, scheinbar. Leider streitet "der Deutsche" gerne. Und so kann es kommen, dass der Eigentümer des Affen das Urheberrecht für sich beansprucht. Um das ganze abzurunden und, ganz nach deutscher Manier, unnötig kompliziert zu machen, führt man noch ein, dass Affen grundsätzlich als intelligent anzusehen sind. Es gilt also zu klären, inwiefern der Affe ob seiner Intelligenz in der Lage ist, [LIST=1] [*]ein Werk mit entsprechender Schöpfungshöhe zu fertigen und [*]zu erkennen, dass er sein solches Werk geschaffen hat. [/LIST] Man kann das ganze noch spinnen: Wenn der Makake nicht frei herumläuft, also in einem Gehege ist, kann man dieses Gehege als Wohnraum ansehen. Wohnraum gilt mithin als nicht öffentlicher Raum. Damit entfällt die Panoramafreiheit und das Bild darf nicht ohne weiteres veröffentlicht werden. Bleibt noch anzumerken, dass man das US-Recht nicht mit deutschen oder europäischen Augen betrachten darf. Der hier vorliegende Fall würde bei uns sicher anders entschieden, als es in den USA der Fall war. Hach, die Juristerei ist doch was tolles. Viel Spaß. [/QUOTE]
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